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Wer gewerbsmässig Huf- oder Klauenpflege durchführt, braucht eine Bewilligung. Dies gilt nicht für Hufschmiede mit einer Berufsausbildung.

Hufpfleger bei der Arbeit

Wer braucht eine Bewilligung?

Eine Bewilligung brauchen Personen, die gewerbsmässig Hufpflege oder Klauenpflege durchführen. 

Tierhalter und Tierhalterinnen, die nur die Hufe bzw. Klauen ihrer eigenen Tiere pflegen, brauchen dafür keine Bewilligung. 

Hufschmiede und Hufschmiedinnen, die eine anerkannte Berufsausbildung haben, brauchen ebenfalls keine Bewilligung.

Was bedeutet «gewerbsmässig»?

Sobald man für eine Tätigkeit Geld oder auch eine andere Gegenleistung erhält, gilt sie als gewerbsmässig. Auch wenn man damit keinen Gewinn erzielt, sondern nur die Unkosten deckt.

Wie erhalten Sie eine Bewilligung?

  1. Ausbildung
    Für die Bewilligung brauchen Sie eine abgeschlossene Ausbildung bei einer anerkannten Organisation:
        - für Klauenpflege 
        - für Hufpflege

  2. Gesuch
    Füllen Sie das Bewilligungsgesuch vollständig aus und schicken es uns mit allen nötigen Angaben und Unterlagen.
     
  3. Bewilligung
    Sind alle Auflagen vollständig erfüllt, wird die Bewilligung erteilt.

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025