Wer gewerbsmässig Huf- oder Klauenpflege durchführt, braucht eine Bewilligung. Dies gilt nicht für Hufschmiede mit einer Berufsausbildung.
Wer braucht eine Bewilligung?
Eine Bewilligung brauchen Personen, die gewerbsmässig Hufpflege oder Klauenpflege durchführen.
Tierhalter und Tierhalterinnen, die nur die Hufe bzw. Klauen ihrer eigenen Tiere pflegen, brauchen dafür keine Bewilligung.
Hufschmiede und Hufschmiedinnen, die eine anerkannte Berufsausbildung haben, brauchen ebenfalls keine Bewilligung.
Was bedeutet «gewerbsmässig»?
Sobald man für eine Tätigkeit Geld oder auch eine andere Gegenleistung erhält, gilt sie als gewerbsmässig. Auch wenn man damit keinen Gewinn erzielt, sondern nur die Unkosten deckt.
Wie erhalten Sie eine Bewilligung?
- Ausbildung
Für die Bewilligung brauchen Sie eine abgeschlossene Ausbildung bei einer anerkannten Organisation:
- für Klauenpflege
- für Hufpflege - Gesuch
Füllen Sie das Bewilligungsgesuch vollständig aus und schicken es uns mit allen nötigen Angaben und Unterlagen.
- Bewilligung
Sind alle Auflagen vollständig erfüllt, wird die Bewilligung erteilt.
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
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- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
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- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
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- Berchtoldstag, 2. Januar 2025