Die Kastration und die Enthornung von Jungtieren gehören zu den schmerzhaften Eingriffen und dürfen nur unter Schmerzausschaltung gemacht werden. Führen Tierhalter solche Eingriffe selber durch, brauchen sie eine entsprechende Ausbildung.
Um welche Eingriffe geht es?
Zu den schmerzhaften Eingriffen, die in der Tierschutzgesetzgebung geregelt sind, zählen
- die Enthornung von Kälbern und Zicklein in den ersten drei Lebenswochen
- die Kastration von Kälbern, Ferkeln, Lämmern und Zicklein in den ersten zwei Lebenswochen
Diese Eingriffe darf grundsätzlich nur ein Tierarzt vornehmen. Als Tierhalter können Sie aber, mit der nötigen Ausbildung, Ihre eigenen Tiere selber kastrieren oder enthornen.
Was bedeutet «Schmerzausschaltung»?
Schmerzausschaltung bedeutet in diesem Fall, dass die Tiere eine lokale Betäubung erhalten. Die Nerven, welche die betroffenen Körperstellen versorgen, werden vorübergehend ausgeschaltet und das Tier verspürt an diesen Stellen keinen Schmerz mehr.
Ausbildung für Tierhalter
Möchten Sie Ihre Tiere selber enthornen oder kastrieren, brauchen Sie dafür eine Bewilligung des Veterinärdienstes.
In drei Schritten zur Bewilligung:
- Theorie
Theoretischer Kurs mit Lernkontrolle
Anbieter in der Region:
- Landwirtschaftliches Zentrum, Salez SG
- Plantahof, Landquart GR
- Arenenberg, Salenstein TG
- Strickhof, Lindau ZH
- Praxis
Praktisches Üben zusammen mit dem Bestandestierarzt bis Sie den Eingriff selbstständig beherrschen. Danach meldet der Bestandestierarzt Sie beim Veterinärdienst für die amtliche Überprüfung an.
- Amtliche Überprüfung
Sie führen den Eingriff im Beisein eines Amtstierarztes durch.
Die Medikamente, die für den Eingriff nötig sind, erhalten Sie von Ihrem Bestandestierarzt. Dafür müssen Sie mit ihm eine Tierarzneimittel-Vereinbarung (TAMV) abgeschlossen haben.
Mehr Informationen zu den einzelnen Eingriffen
Auf der Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Eingriffen.
Schmerzhafte Eingriffe bei:
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