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Die Kastration und die Enthornung von Jungtieren gehören zu den schmerzhaften Eingriffen und dürfen nur unter Schmerzausschaltung gemacht werden. Führen Tierhalter solche Eingriffe selber durch, brauchen sie eine entsprechende Ausbildung.

Kalb während der Enthornung

Um welche Eingriffe geht es?

Zu den schmerzhaften Eingriffen, die in der Tierschutzgesetzgebung geregelt sind, zählen

  • die Enthornung von Kälbern und Zicklein in den ersten drei Lebenswochen
  • die Kastration von Kälbern, Ferkeln, Lämmern und Zicklein in den ersten zwei Lebenswochen

Diese Eingriffe darf grundsätzlich nur ein Tierarzt vornehmen. Als Tierhalter können Sie aber, mit der nötigen Ausbildung, Ihre eigenen Tiere selber kastrieren oder enthornen.

Was bedeutet «Schmerzausschaltung»?

Schmerzausschaltung bedeutet in diesem Fall, dass die Tiere eine lokale Betäubung erhalten. Die Nerven, welche die betroffenen Körperstellen versorgen, werden vorübergehend ausgeschaltet und das Tier verspürt an diesen Stellen keinen Schmerz mehr.

Ausbildung für Tierhalter

Möchten Sie Ihre Tiere selber enthornen oder kastrieren, brauchen Sie dafür eine Bewilligung des Veterinärdienstes.

In drei Schritten zur Bewilligung:

  1. Theorie
    Theoretischer Kurs mit Lernkontrolle
    Anbieter in der Region: 
       - Landwirtschaftliches Zentrum, Salez SG
       - Plantahof, Landquart GR 
       - Arenenberg, Salenstein TG 
       - Strickhof, Lindau ZH 
     
  2. Praxis
    Praktisches Üben zusammen mit dem Bestandestierarzt bis Sie den Eingriff selbstständig beherrschen. Danach meldet der Bestandestierarzt Sie beim Veterinärdienst für die amtliche Überprüfung an.

  3. Amtliche Überprüfung
    Sie führen den Eingriff im Beisein eines Amtstierarztes durch.

Die Medikamente, die für den Eingriff nötig sind, erhalten Sie von Ihrem Bestandestierarzt. Dafür müssen Sie mit ihm eine Tierarzneimittel-Vereinbarung (TAMV) abgeschlossen haben. 

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025