Menschen, Tiere und die Umwelt können durch gentechnisch veränderte, pathogene (krankheitserregende) oder umweltgefährdende Organismen (z. B. invasive Neobiota) geschädigt oder zumindest belästigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Umgang mit diesen Organismen in geschlossenen (Einschliessungsverordnung, ESV) oder offenen Systemen (Freisetzungsverordnung, FrSV) geregelt.
Die Einschliessungsverordnung regelt den Umgang (d.h. das Verwenden, Verarbeiten, Vermehren, Verändern, Nachweisen, Transportieren, Lagern und Entsorgen) mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen in geschlossenen Systemen. Sie soll Menschen, Tiere und Umwelt sowie die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung vor schädlichen und lästigen Einwirkungen schützen.
Folgende Betriebe können der ESV unterstellt sein:
- Forschungslabors an Hochschulen, Forschungsanstalten, in der Industrie oder in Spitälern
- Diagnostiklabors
- Gewächshäuser von Forschungsanstalten, Hochschulen oder der Industrie
- Produktionsanlagen der Industrie
- Schulen, die im Biologieunterricht Mikroorganismen einsetzen
Betriebe sind verpflichtet, durch bauliche, technische und organisatorische Massnahmen ein Austreten von Organismen in die Umwelt zu minimieren bzw. zu verhindern.
Der Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen muss bei der Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes (KBB) gemeldet und gegebenenfalls bewilligt werden.
Unter offenen Systemen versteht man Freisetzungsversuche sowie das Inverkehrbringen von pathogenen, gentechnisch veränderten Organismen und gebietsfremde wirbellose Kleintieren. Die Freisetzung benötigt auf jeden Fall eine Bewilligung des BAFU.
Wir sorgen wir für den Vollzug der Einschliessungsverordnung und der Freisetzungsverordnung in den Betrieben, führen Inspektionen durch und machen Stellungnahmen zu Meldungen und Bewilligungsgesuchen im Rahmen der Konsultation durch den Bund.
Aus Gründen der Effizienz und der Vollzugsharmonisierung hat der Kanton St.Gallen eine Zusammenarbeit mit weiteren Kantonen der Ostschweiz beschlossen. Dazu wurde die Ostschweizer Fachstelle für biologische Sicherheit (FBSO) mit Sitz in Zürich gegründet.
Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich und bei der Sektion Biotechnologie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
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9001 St.Gallen