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Menschen, Tiere und die Umwelt können durch gentechnisch veränderte, pathogene (krankheitserregende) oder umweltgefährdende Organismen (z. B. invasive Neobiota) geschädigt oder zumindest belästigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Umgang mit diesen Organismen in geschlossenen (Einschliessungsverordnung, ESV) oder offenen Systemen (Freisetzungsverordnung, FrSV) geregelt.

Bakterienabstrich mit Wattebausch

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Amt für Umwelt AFU

Abteilung Industrie und Gewerbe

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9001 St.Gallen