Der Umgang mit gefährlichen Stoffen und Organismen kann bei einer unbeabsichtigten Freisetzung die Bevölkerung und die Umwelt gefährden.
Auch für den Verursacher kann ein Störfall schwerwiegende Folgen haben: der Produktionsausfall und die Kosten für die Wiederherstellung der Anlagen und Gebäude sowie für die Schadenersatzleistung können erheblich sein. Es ist daher sinnvoll, diese Risiken systematisch zu analysieren und aus denkbaren Störfallszenarien vorsorgliche Sicherheitsmassnahmen abzuleiten.

Der Inhaber eines Betriebes oder eines Verkehrsweges muss von sich aus alle zur Verminderung des Risikos geeigneten Massnahmen treffen, die nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar, aufgrund seiner Erfahrung ergänzt und wirtschaftlich tragbar sind.
Unter anderem bedeutet dies:
- einen geeigneten Standort auszuwählen
- erforderliche Sicherheitsabstände einzuhalten
- gefährliche Stoffe, Zubereitungen und Prozesse durch weniger gefährliche zu ersetzen
- Brandschutzmassnahmen und Massnahmen zu treffen, die auslaufende Flüssigkeiten zurückhalten
- Stoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften geordnet zu lagern
- Anlagen mit zuverlässigen Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen auszustatten
- die innerbetriebliche Zuständigkeit für das Treffen und Überwachen der Sicherheitsmassnahmen festzulegen
- richtig ausgebildetes Personal in genügender Anzahl einzusetzen
- mit Ereignisdiensten (Feuerwehr) mögliche Einsätze im Voraus abzusprechen
Er muss der Vollzugsbehörde einen Kurzbericht einreichen, der es erlaubt eine Risikoabschätzung vorzunehmen.
Muss im Ereignisfall mit einer schweren Schädigung von Bevölkerung oder Umwelt gerechnet werden, so ist eine Risikoermittlung durchzuführen.
Wird in einer Risikoermittlung festgestellt, dass das Risiko nicht tragbar ist, so ordnet die Vollzugsbehörde die erforderlichen zusätzlichen Massnahmen an. Zu diesen gehören nötigenfalls auch Betriebs- oder Verkehrsbeschränkungen bzw. -verbote.
- Merkblatt AFU199: Vorgehensweise im Vollzug der Störfallverordnung
- Formular FM158: Checkliste Kurzbericht für Betriebe (StFV)
- Glossar für Störfallvorsorge
- Anleitung zum Kapitel 5 der Checkliste (Kurzbericht für Betriebe nach Störfallverordnung)
- Anleitung zur Checkliste (Kurzbericht für Betriebe nach StFV)
- Liste der Stoffe, Zubereitungen und Sonderabfälle (zu Kapitel 5 der Checkliste)
- Abklären, ob ein Betrieb in den Geltungsbereich der Störfallverordnung fällt
- Kurzbericht auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und Kurzbericht beurteilen
- Risikoermittlung verfügen und beurteilen
- Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen anordnen
- Über die Kontrollergebnisse informieren
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Elmar Zwicker
Abteilungsleiter
Abteilung Industrie und Gewerbe
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen