Beratungsthemen
Die Regelungen zum Düngen im Winter haben in den letzten Jahren immer wieder zu Diskussionen geführt. Unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen aber auch dem Einbezug von besonderen pflanzenbaulichen Bedürfnissen haben das Amt für Umwelt (AFU) und das Landwirtschaftliche Zentrum SG (LZSG) für den Kanton St.Gallen ein Merkblatt dazu erarbeitet. Dies wurde für den Winter 2022/23 nochmals überarbeitet und ergänzt.
Merkblatt "Umgang mit Hof- und Recyclingdünger im Winter"
Zur Unterstützung der Beurteilung der Vegetationsstands am eigenen Standort sind auf der Webseite des AFU tagesaktuelle Temperatur- und Vegetationsangaben von 20 Standorten zu finden. Siehe pdf: Vegetationsstand im Winter
Wir empfehlen, die enthaltenen Checklisten vor einer allfälligen Ausbringung bei den aufgeführten Ausnahmefällen auszufüllen und mit Angabe von Parzelle und Ausbringdatum aufzubewahren.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des AFUs zu finden unter "Düngen im Winter"
Fragen beantworten Ihnen gerne Daniela Paul und Mathias Heeb
Die Nährstoffbilanz dient der Gegenüberstellung von Nährstoffbedarf der angebauten Kulturen mit dem Nährstoffanfall von eigenen und eventuell fremden Düngern. Im ÖLN wird eine Nährstoffbilanz benötigt, wenn Dünger zugeführt wird oder ein sogenannten Grenzviehbesatz (z.B. im Talgebiet 2.0 Düngergrossvieheinheiten pro ha düngbare Fläche) überschritten wird.
Ab dem Jahr 2021 gilt es, neue Normen zur Berechnung der Nährstoffbilanz zu berücksichtigen. Diese Anpassungen wirken sich auf die Nährstoffbilanz bei fast allen Betriebstypen aus. Es empfiehlt sich, in diesem Frühjahr eine Planungsbilanz zu erstellen, damit frühzeitig darauf reagiert werden kann.
Lesen Sie dazu den Zeitungsartikel zum Thema "Anpassungen in der Nährstoffbilanz" St. Galler Bauer Jan.2021
Das landwirtschaftliche Zentrum bietet die Berechnung von Nährstoffbilanzen im Rahmen der Beratungsleistungen an.
Fragen beantworten Ihnen gerne Mathias Heeb und Daniela Paul
Nein. Zuerst müssen immer die Bodenbedingungen dafür stimmen (nicht gefroren, nicht schneebedeckt, nicht wassergesättigt). Zudem ist auch der vergangene sowie zukünftig zu erwartende Niederschlag zu berücksichtigen. Eine ausführliche Beschreibung dazu findet sich auf dem Merkblatt.
Das AFU SG stellt den aktuellen Temperaturverlauf an 20 Standorten im Kanton St.Gallen in einer Tabelle dar (siehe: Ergebnisse Vegetationsstand ). Zudem können auf der Seite www.agrometeo.ch sowie www.ostluft.ch die Temperaturen an vielen Standorten im Kanton St.Gallen nachgeschaut werden. Dabei sind Referenzorte heranzuziehen, die sich in der Nähe des eigenen Standorts befinden sowie eine ähnliche Höhenlage und Exposition haben. Es sind aber immer auch die örtlichen Verhältnisse am Standort der geplanten Düngerausbringung zu prüfen.
Ja, wenn die Bedingungen von Düngerzufuhr oder Tierbesatz erfüllt sind, muss jedes Jahr eine Nährstoffbilanz berechnet werden.
Bei einer Betriebskontrolle muss die Nährstoffbilanz des Vorjahres vorgelegt werden (Version "Abrechnung"). Planungsbilanzen des aktuellen Kalenderjahres sollten bei Änderungen des Tierbestandes oder des Pflanzenbaus oder - wie im Jahr 2021 - sich ändernden Grundlagen berechnet werden. Damit kann die Nährstoffversorgung der Kulturen optimiert und allfälligen Sanktionen vorgebeugt werden. Anschliessend sollten die Daten im Laufe des Jahres kontrolliert und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden.

Mathias Heeb
Fachstelle Pflanzenbau/Umwelt
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

Daniela Paul
Fachstelle Pflanzenbau/Umwelt
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Mattenweg 11
9230 Flawil