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Eine Verhaltensweise wie sexuelle Belästigung verletzt die persönliche Integrität einer Person. Sie ist Ausdruck von Respektlosigkeit, missachtet Grenzen und schädigt den Selbstwert der betroffenen Person.

Sexuelle Belästigung hat in der Staatsverwaltung keinen Platz!

 

Was versteht man unter sexueller Belästigung?

Unter sexueller Belästigung (am Arbeitsplatz) versteht man jedes Verhalten (Handlungen und Äusserungen) mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das vom Gegenüber nicht erwünscht und als verletzend oder unangebracht empfunden wird. Im Unterschied zu Mobbing kann bereits eine einmalige Handlung sexuelle Belästigung sein.

 

In welchen Formen kommt sexuelle Belästigung vor?

Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Sie kann in Taten, Gesten oder Worten ausgeübt werden, persönlich oder über WhatsApp, SMS, E-Mail oder am Telefon erfolgen und an ganz verschiedenen Orten, sei es in der Organisation oder am Betriebsausflug, vorkommen.

Beispiele für Formen von sexueller Belästigung sind:

  • anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äussere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
  • sexistische Bemerkungen oder Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten und die sexuelle Orientierung von Frauen und Männern;
  • Vorzeigen, Aufhängen oder Auflegen von pornographischem Material;
  • unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht;
  • unerwünschter Körperkontakt;
  • Verfolgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausserhalb des Betriebs bzw. der Organisation;
  • Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen;
  • sexuelle Übergriffe, Nötigung oder Vergewaltigung.

 

Ist das jetzt sexuelle Belästigung oder nicht?

Harmloser Flirt? Eine anbahnende Beziehung unter Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen? Oder doch ein Fall von sexueller Belästigung? Um dies beurteilen zu können, gibt es eine einfache Regel:

Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, d.h. ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.

Dennoch gibt es Unterschiede zwischen einem Flirt und sexueller Belästigung:

Ein Flirt

  • ist eine gegenseitige Entwicklung;
  • ist aufbauend, bestärkend;
  • ist von beiden Seiten erwünscht;
  • stärkt das Selbstwertgefühl;
  • löst Freude aus;
  • macht den Arbeitsalltag schöner;
  • respektiert die persönlichen Grenzen.

Sexuelle Belästigung

  • ist eine einseitige Annäherung;
  • ist erniedrigend, beleidigend;
  • ist von einer Person nicht erwünscht;
  • untergräbt das Selbstwertgefühl;
  • löst Ärger aus;
  • vergiftet die Arbeitsatmosphäre;
  • verletzt persönliche Grenzen.

 

Wer ist von sexueller Belästigung betroffen?

Sexuelle Belästigung erleben Frauen und Männer in allen Tätigkeitsbereichen und Hierarchiestufen, unabhängig von Alter, Herkunft, Zivilstand, Aussehen oder Kleidung. Insbesondere betroffen sind Personen, die in unsicheren Arbeitsverhältnissen mit befristeten Verträgen tätig sind, ein Praktikum absolvieren, Teilzeit arbeiten, auf Abruf beschäftigt sind oder noch wenig Erfahrungen im Berufsleben haben (z.B. Lernende). Diese beruflichen Rahmenbedingungen können von einem gewissen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis geprägt sein, das Belästigungen begünstigt.

Die Belästigung kann von Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Kundinnen und Kunden, Klientinnen und Klienten oder von Angestellten einer Partnerorganisation ausgehen.

 

Wie kann bei sexueller Belästigung vorgegangen werden?

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