Eine Verhaltensweise wie sexuelle Belästigung verletzt die persönliche Integrität einer Person. Sie ist Ausdruck von Respektlosigkeit, missachtet Grenzen und schädigt den Selbstwert der betroffenen Person.
Sexuelle Belästigung hat in der Staatsverwaltung keinen Platz!
Was versteht man unter sexueller Belästigung?
Unter sexueller Belästigung (am Arbeitsplatz) versteht man jedes Verhalten (Handlungen und Äusserungen) mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das vom Gegenüber nicht erwünscht und als verletzend oder unangebracht empfunden wird. Im Unterschied zu Mobbing kann bereits eine einmalige Handlung sexuelle Belästigung sein.
In welchen Formen kommt sexuelle Belästigung vor?
Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Sie kann in Taten, Gesten oder Worten ausgeübt werden, persönlich oder über WhatsApp, SMS, E-Mail oder am Telefon erfolgen und an ganz verschiedenen Orten, sei es in der Organisation oder am Betriebsausflug, vorkommen.
Beispiele für Formen von sexueller Belästigung sind:
- anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äussere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
- sexistische Bemerkungen oder Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten und die sexuelle Orientierung von Frauen und Männern;
- Vorzeigen, Aufhängen oder Auflegen von pornographischem Material;
- unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht;
- unerwünschter Körperkontakt;
- Verfolgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausserhalb des Betriebs bzw. der Organisation;
- Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen;
- sexuelle Übergriffe, Nötigung oder Vergewaltigung.
Ist das jetzt sexuelle Belästigung oder nicht?
Harmloser Flirt? Eine anbahnende Beziehung unter Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen? Oder doch ein Fall von sexueller Belästigung? Um dies beurteilen zu können, gibt es eine einfache Regel:
Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, d.h. ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.
Dennoch gibt es Unterschiede zwischen einem Flirt und sexueller Belästigung:
Ein Flirt
- ist eine gegenseitige Entwicklung;
- ist aufbauend, bestärkend;
- ist von beiden Seiten erwünscht;
- stärkt das Selbstwertgefühl;
- löst Freude aus;
- macht den Arbeitsalltag schöner;
- respektiert die persönlichen Grenzen.
Sexuelle Belästigung
- ist eine einseitige Annäherung;
- ist erniedrigend, beleidigend;
- ist von einer Person nicht erwünscht;
- untergräbt das Selbstwertgefühl;
- löst Ärger aus;
- vergiftet die Arbeitsatmosphäre;
- verletzt persönliche Grenzen.
Wer ist von sexueller Belästigung betroffen?
Sexuelle Belästigung erleben Frauen und Männer in allen Tätigkeitsbereichen und Hierarchiestufen, unabhängig von Alter, Herkunft, Zivilstand, Aussehen oder Kleidung. Insbesondere betroffen sind Personen, die in unsicheren Arbeitsverhältnissen mit befristeten Verträgen tätig sind, ein Praktikum absolvieren, Teilzeit arbeiten, auf Abruf beschäftigt sind oder noch wenig Erfahrungen im Berufsleben haben (z.B. Lernende). Diese beruflichen Rahmenbedingungen können von einem gewissen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis geprägt sein, das Belästigungen begünstigt.
Die Belästigung kann von Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Kundinnen und Kunden, Klientinnen und Klienten oder von Angestellten einer Partnerorganisation ausgehen.
Wie kann bei sexueller Belästigung vorgegangen werden?
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist gesetzlich verboten. Seien Sie sich bewusst, dass Sie nicht der auslösende Faktor für Belästigungen sind. Sie trifft keine Schuld. Sich zu wehren, ist Ihr Recht.
- Reagieren Sie sofort und bestimmt - je länger Sie die Belästigung hinnehmen, desto schwieriger wird es, diese zu beenden.
- Teilen Sie der belästigenden Person (oder Gruppe) schnellstmöglich und unmissverständlich mit, dass dieses Verhalten nicht erwünscht ist und nicht toleriert wird. Fordern Sie die Person auf, das Verhalten zu unterlassen. Sollte dies nicht genügen, machen Sie die belästigende Person darauf aufmerksam, dass Sie sich beschweren werden.
- Wenn Sie sich vor einer direkten Konfrontation mit der belästigenden Person (oder Gruppe) fürchten oder damit keinen Erfolg haben, versuchen Sie es mit einem Brief. Halten Sie schriftlich fest, was Sie stört und fordern Sie die Person auf, das Verhalten zu unterlassen. Machen Sie eine Kopie von diesem Brief.
- Halten Sie die Ereignisse schriftlich fest (belästigende Person/en, Datum, Zeit, Ort, Art der Belästigung) und notieren Sie, wie Sie sich gegen die Belästigung gewehrt haben und ob Zeuginnen und/oder Zeugen anwesend waren. Fragen Sie Letztere, ob sie zu einer Aussage bereit wären. Sichern Sie allfällige Beweise wie E-Mails usw.
- Sprechen Sie mit Personen, denen Sie vertrauen und drücken Sie Ihr Unbehagen aus. Tauschen Sie sich auch mit anderen Mitarbeitenden aus. Wer weiss, vielleicht sind Sie nicht die einzige Person, die belästigt wird. So können Sie allenfalls gemeinsam mit anderen Personen reagieren.
- Wenden Sie sich an die vorgesetzte Person oder an ein Mitglied der Ombudsstelle. Die Ombudsperson bietet Unterstützung sowie vertrauliche Beratung und bespricht das weitere Vorgehen mit Ihnen.
- Nehmen Sie mit dem Amt für Soziales Kontakt auf. Die Abteilung Integration und Gleichstellung berät Sie zu Fragen rund um das Gleichstellungsgesetz, so auch bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. In der Beratung werden Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und bei Bedarf werden Sie an die passende Beratungs- oder Fachstelle vermittelt.
- Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (SR 151,1; abgekürzt GlG) verpflichtet die Arbeitgebenden, sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie präventive Massnahmen treffen, damit es im Unternehmen nicht zur sexuellen Belästigung kommt.
- Machen Sie Ihre Mitarbeitenden auf den vorliegenden Leitfaden aufmerksam und thematisieren Sie dessen Inhalte mit ihnen. Damit zeigen Sie, dass Sie sich aktiv für einen respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang im Team einsetzen.
- Stellen Sie klar, dass sexuelle Belästigung bei Ihnen im Team nicht geduldet wird.
- Seien Sie aufmerksam und beobachten Sie den Umgang Ihrer Mitarbeitenden untereinander.
- Bemerken Sie sexuelle Belästigung in Ihrem Team, schreiten Sie ein: Unterstützen und stärken Sie die betroffene Person darin, «Nein» zu sagen.
- Sprechen Sie Mitarbeitende auf deren belästigende Verhaltensweisen an und versuchen Sie, offensichtliche Belästigungen zu stoppen.
- Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung. Der Umgang mit Konfliktsituationen kann eine Herausforderung sein. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Personal- und Organisationsentwicklung POE im Personalamt.
- Nehmen Sie mit dem Amt für Soziales Kontakt auf. Die Abteilung Integration und Gleichstellung berät sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende zu Fragen rund um das Gleichstellungsgesetz, so auch bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. In der Beratung werden Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, bei Bedarf werden Sie an die passende Beratungs- oder Fachstelle vermittelt.
- Seien Sie aufmerksam und schauen Sie nicht weg.
- Sprechen Sie mit der betroffenen Person, wenn Sie vermuten oder direkt sehen, dass diese sexuell belästigt wird.
- Unterstützen und stärken Sie die betroffene Person darin, «Nein» zu sagen. Zeigen Sie mögliche Handlungsmöglichkeiten auf (z.B. Gespräch mit der vorgesetzten Person oder Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle oder dem Amt für Soziales.
- Konfrontieren Sie die belästigende Person und weisen Sie sie darauf hin, dass ihr Verhalten unzulässig ist.
- Begleiten Sie die betroffene Person, wenn gewünscht, zu Besprechungen mit der bzw. dem Vorgesetzten oder der Ombudsperson. Haben Sie die Belästigung direkt mitbekommen, können Sie sich als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stellen.
- Informieren Sie Ihre vorgesetzte Person, wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Fall von sexueller Belästigung vorliegt.