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Eine Verhaltensweise wie Mobbing verletzt die persönliche Integrität einer Person. Sie ist Ausdruck von Respektlosigkeit, missachtet Grenzen und schädigt den Selbstwert der betroffenen Person.

Mobbing hat in der Staatsverwaltung keinen Platz!

 

Was versteht man unter Mobbing?

Mobbing stellt ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten dar, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll.

 

In welchen Formen kommt Mobbing vor?

Gezielte Schikanen, abschätzige Bemerkungen, unsachliche Kritik oder das Verbreiten von Gerüchten: Mobbing hat viele Gesichter und zeigt sich in unterschiedlichen Verhaltensweisen. Gemäss einer Broschüre des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO sind typische Ausdrucksformen von Mobbing:

  • Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen (z.B. nicht ausreden lassen, unterbrechen, anschreien, Informationen vorenthalten);
  • Angriffe auf die sozialen Beziehungen (z.B. Kontaktverweigerung, ignorieren, ausgrenzen, isolieren);
  • Angriffe auf das soziale Ansehen (z.B. lächerlich machen, Gerüchte streuen, Sticheleien, Beleidigungen, abschätzige Bemerkungen);
  • Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation (z.B. schikanöse und erniedrigende Arbeiten zuweisen, ungerechtfertigte Kritik, Ent­ziehen von wichtigen Aufgaben);
  • Angriffe auf die Gesundheit (z.B. Androhung oder Anwendung körperlicher Gewalt).

 

Ist das jetzt Mobbing oder nicht?

Nicht hinter jeder Kritik, jedem Arbeitskonflikt oder einer schlechten Arbeitsatmosphäre verbirgt sich tatsächlich Mobbing. Ebenso stellt nicht bereits jede Drucksituation, die durch die Arbeitgeberin bzw. durch den Arbeitgeber ausgelöst wird (z.B. das Setzen von Zielen), Mobbing dar.

Nicht als Mobbing bezeichnet werden folglich etwa Meinungsverschiedenheiten, Wutausbrüche, gelegentliche Streitigkeiten, Auseinandersetzungen sowie Differenzen, die in der Regel schnell beigelegt werden können.

Um Mobbing zu erkennen, ist eine gesamthafte Betrachtung der Situation im zeitlichen Verlauf unabdingbar. Wiederholen sich die Vorfälle oft und dauern sie über einen längeren Zeitraum an, kann man von Mobbing sprechen. Als Anhaltspunkt kann von ungefähr einmal je Woche über wenigstens sechs Monate ausgegangen werden.

Dennoch sollten auch einmalige Vorkommnisse und banal erscheinende Streitigkeiten und Auseinandersetzungen nicht verharmlost werden. Denn werden schwelende Konflikte nicht frühzeitig erkannt und thematisiert, können diese Mobbing begünstigen oder gar auslösen.

 

Wer ist von Mobbing betroffen?

Mobbing kann in allen Bereichen und Hierarchiestufen vorkommen und sowohl Mitarbeitende als auch Vorgesetzte treffen. Einen Zusammenhang zwischen Mobbingbetroffenheit und Geschlecht oder Alter gibt es laut einer repräsentativen Studie des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO in der Schweiz nicht. Erwerbstätige Frauen und Männer sind gleichermassen von Mobbing betroffen wie auch erwerbstätige Personen der verschiedenen Altersstufen.

 

Wie kann bei Mobbing vorgegangen werden?

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