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Eine Verhaltensweise wie Diskriminierung verletzt die persönliche Integrität einer Person. Sie ist Ausdruck von Respektlosigkeit, missachtet Grenzen und schädigt den Selbstwert der betroffenen Person.

Diskriminierung hat in der Staatsverwaltung keinen Platz!

 

Was versteht man unter Diskriminierung?

Unter Diskriminierung versteht man die Herabsetzung, Benachteiligung und/oder Ungleichbehandlung von Personen allein aufgrund der sozialen oder ethnischen Herkunft, Nationalität, Sprache, Religion, Weltanschauung, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, des Alters oder einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Diskriminierte Personen werden nicht als Individuen, sondern vor allem als Mitglieder von Gruppen oder im Zusammenhang mit einem tatsächlichen, zugeschriebenen oder gruppenspezifischen Merkmal «etikettiert» und behandelt.

Diskriminierung verletzt die Würde der betroffenen Personen und beeinträchtigt die Chancengleichheit.

 

In welchen Formen kommt Diskriminierung vor?

Diskriminierung kommt in unterschiedlichen Formen vor:

  • direkte oder unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Regelung oder Massnahme eine Person aus nicht zulässigen Gründen benachteiligt;
  • indirekte bzw. mittelbare oder versteckte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Regelung oder Massnahme zwar neutral daherkommt und keine explizite Benachteiligung bestimmter Gruppen enthält, sich aber in ihrer konkreten Anwendung so auswirkt, dass die Mitglieder einer bestimmten Gruppe benachteiligt werden.

Neben direkter und indirekter Diskriminierung wird auch zwischen struktureller und institutioneller Diskriminierung sowie Mehrfachdiskriminierungen und intersektioneller Diskriminierung unterschieden.

 

Wie äussert sich Diskriminierung?

Sowohl direkte als auch indirekte Diskriminierung können sich unterschiedlich äussern und verschiedene Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben.

So sind verbale oder schriftliche Äusserungen sowie Handlungen mit herabwürdigendem Inhalt (z.B. rassistische Witze, homophobe Sprüche, sexistische Darstellung von Personen in Präsentationen usw.) nur einige Beispiele von Diskriminierung. Auch ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen, die meist auf Stereotypen basieren (z.B. bei der Zuteilung von Aufgaben oder der Bewertung von Leistungen), gelten genauso als Diskriminierung wie unfaire Arbeitsbedingungen (z.B. Verweigerung von gleichem Lohn oder Beförderungen, Einschränkungen beim Beschäftigungsgrad).

 

Wie kann bei Diskriminierung vorgegangen werden?

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