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Hier können Bewilligungen für befristete Strassenreklamen und Veranstaltungen eingereicht werden.

Strassenreklamen ausserhalb von zugelassenen Anschlagstellen sind bewilligungspflichtig. Dies gilt auch für das Aufstellen von befristeten Reklamen. 

Auch Veranstaltungen im Bereich Motor- und Radsport sowie andere Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen, die den allgemeinen Verkehr stören, dürfen nur mit Bewilligung durchgeführt werden.

Diese Seite liefert Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den Verfahren und den einzureichenden Unterlagen. Ebenfalls können die Bewilligungen online beantragt werden.

Strassenreklamen

Häufig gestellte Fragen - Befristete Strassenreklamen

    

Veranstaltungen

Häufig gestellte Fragen - Veranstaltungen

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9001 St.Gallen