Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Waffen, Waffenerwerbsbewilligung, Neuerungen im Waffenrecht oder Informationen rund um die Waffengesetzgebung.
Bearbeitung von Gesuchen
Die Abteilung SIWAS bearbeitet die eingegangenen Gesuche nach deren Eingang. Die Bearbeitung Ihres Gesuchs kann daher bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Sämtliche Gesuche finden Sie weiter unten unter ‘Gesuche und Formulare Kanton St.Gallen.
Suisse e-Police
Auf dem Online-Polizeiposten «Suisse ePolice» können Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer einen Wohnsitzwechsel oder Waffenübertragungen online melden. Zudem können Gesuche für Waffenerwerbsbewilligungen oder Europäische Feuerwaffenpässe online eingereicht werden.
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Häufig gestellte Fragen
Das Waffengesetz definiert, welche Gegenstände als Waffe oder als Waffenzubehör gelten. Rechtlich den Waffen gleichgestellt sind die wesentlichen Bestandteile von Waffen, wie z.B. Lauf, Griffstück, Verschluss, etc. Das folgende Merkblatt bietet einen Überblick über alle vom Waffengesetz erfassten Gegenstände.
Merkblatt ‘Begriffserklärung Waffen und Waffenzubehör neues Fenster
Eine Waffe erwerben darf jede Person, bei der kein Hinderungsgrund oder ein anderer gesetzlicher Grund vorliegt, der den Erwerb verbietet. Das folgende Merkblatt bietet einen Überblick über die Hinderungsgründe nach Waffengesetz und den Ablauf der Behörden.
Merkblatt ‘Grundlegende Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffe’ neues Fenster
Personen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten dürfen gar keine Waffen erwerben. Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen zudem für jeden Waffenerwerb einen Waffenerwerbschein sowie immer auch eine amtliche Bestätigung des Heimatlandes.
Merkblatt ‘Waffenerwerb durch Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit’ neues Fenster
Je nach Art der Waffe sind unterschiedliche Bewilligungen nötig. Das folgende Merkblatt bietet einen Überblick über die Waffenkategorien sowie die jeweils nötigen Bewilligungen mit den entsprechenden Voraussetzungen.
Merkblatt ‘Bewilligungsarten und Vorschriften zum Waffenerwerb’ neues Fenster
Nach der Erteilung einer Ausnahmebewilligung Sportschütze (klein) muss bis spätestens 5 Jahre und nochmal bis spätestens 10 Jahre nach Erteilung ein Schiessnachweis oder ein Nachweis über die Vereinszugehörigkeit erbracht werden. Details sind im Merkblatt beschrieben.
Merkblatt ‘Nachweis zur Ausnahmebewilligung klein Sportschützen’ neues Fenster
Für das Verbringen von Waffen in die Schweiz (umgangssprachlich Einfuhr / Import) wird eine Bewilligung von fedpol benötigt und die Waffen sind zu verzollen. Es gibt aber auch einzelne Ausnahmeregelungen, z.B. beim vorübergehenden Verbringen oder dem Verbringen aus Lichtenstein.
Sowohl die Aufbewahrung wie auch das Transportieren von Waffen und das Schiessen mit Waffen ist gesetzlich geregelt. Das folgende Merkblatt beschreibt die rechtlichen Details.
Merkblatt ‘Besitz, Aufbewahren, Transport, Schiessen von/mit Waffen’ neues Fenster
Im Zuge von verschiedenen Änderungen des Waffenrechts in den letzten Jahrzehnten gab es auch verschiedene Nachmeldepflichten. Es gilt die Faustregel: Waffen, deren Besitz nach dem aktuellen Waffengesetz verboten ist, müssen im kantonalen Waffenregister registriert sein. Im Erbfall gilt hingegen eine Meldepflicht für sämtliche Feuerwaffen, die aus dem Erbe übernommen oder veräussert werden. Details finden sich im nachfolgenden Merkblatt.
Merkblatt ‘Früher erworbene Waffen / Nachmeldungen / Erben von Waffen’ neues Fenster
Wer eine Waffe veräussert, hat die gesetzlichen Sorgfaltspflichten einzuhalten und ist für die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen zuständig. Einzige Ausnahme ist die Veräusserung an eine Waffenfachhandlung.
Merkblatt ‘Übertragung von Waffen oder Munition’ neues Fenster
Im Kanton St.Gallen werden Waffentragbewilligungen im Grundsatz nur an Personen erteilt, die aus beruflichem Bedürfnis eine Waffe tragen müssen (speziell ausgebildete Mitarbeitende von bewilligten Sicherheitsfirmen). Bestimmte Personen sind unter bestimmten Voraussetzungen jedoch von der Bewilligungspflicht ausgenommen (z.B. Jäger).
Für die vorübergehende Ausfuhr von Waffen in einen Schengen-Staat ist mindestens ein Europäischer Feuerwaffenpass (EFWP) nötig. Zudem sind die rechtlichen Bestimmungen des Gastgeberstaates sowie der Staaten zu beachten, die bei der Reise durchfahren werden.
Merkblatt ‘Ausfuhr von Waffen mit einem Europäischen Feuerwaffenpass’ neues Fenster
Waffen, die vernichtet werden sollen, können im Kanton St.Gallen kostenlos an jeder Polizeistation abgegeben werden.
Merkblatt ‘Freiwillige Abgabe von Waffen bei der Polizei’ neues Fenster
Auch für den Erwerb oder Besitz sowie für die Herstellung von Munition gelten gesetzliche Voraussetzungen. Zudem gibt es Munitionsarten, die verboten sind. Das folgende Merkblatt enthält die wichtigsten Regeln im Umgang mit Munition.
Merkblatt ‘Munition und Munitionsbestandteile’ neues Fenster
Die Beschlagnahme von Waffen, die nicht im Zusammenhang mit einer Straftat verwendet wurden, obliegt im Kanton St.Gallen der Abteilung SIWAS der Kantonspolizei. Damit Waffen beschlagnahmt werden, bedarf es jedoch bestimmten Voraussetzungen. Die Voraussetzungen sowie der Verfahrensablauf sind im folgenden Merkblatt beschrieben.
Merkblatt ‘Beschlagnahme von Waffen durch die Polizei’ neues Fenster
Seit Februar 2025 sind Schalldämpfer als Hilfsmittel zur Jagd grundsätzlich zugelassen. Details dazu sind im Merkblatt beschrieben.
Merkblatt ‘Merkblatt i.S. Schalldämpfer für Jagdberechtigte Personen’ neues Fenster
Gesuche und Formulare Kanton St.Gallen
- Vorlage schriftlicher Vertrag.pdf
- Gesuch Waffenerwerbschein (WES).pdf
- Gesuch Ausnahmebewilligung Sportschütze
- Gesuch Ausnahmebewilligung Sammler klein
- Gesuch Ausnahmebewilligung Schalldämpfer Jagdberechtigte 2025
- Gesuch Ausnahmebewilligung Nachtzielgerät Vorsatzgerät
- Gesuch EFWP.pdf
- Gesuch Waffentragbewilligung.pdf
- Meldeformular leihweise Abgabe an Unmündige.pdf
- Formular Nachmeldung
- Formular Beiblatt Nachmeldung
- Formular Schiessnachweis
- Formular Sicherheitskonzept Sammler
- Vorlage Waffenverzeichnis
- Schema Waffenrecht
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Abteilung SIWAS
Kantonspolizei St.Gallen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen
Telefonische Auskünfte
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