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Was ist Stalking?

Stalking ist das willentliche und wiederholte Belästigen oder Verfolgen einer Person. Das Opfer nimmt diese Belästigung als bedrohlich wahr.

Was tun bei Stalking?

Stalking: Grenzen setzen!

Wenn Sie von Stalking betroffen sind, können Sie sich an die Beratungsstelle der Opferhilfe SG-AR-AI wenden. Diese überlegt mit Ihnen gemeinsam, welche persönlichen und rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um das Stalking zu beenden.

Allgemeine Informationen für Betroffene sind auf dem Flyer "Stalking: Grenzen setzen!" der Schweizerischen Kriminalprävention ersichtlich. Informationen für Betroffene aus dem Kanton St. Gallen gibt es im Flyer "Stopp Stalking und Häusliche Gewalt".

 

Stalkingprotokoll

Für die Beweissicherung ist wichtig ein Tagebuch mit den Stalkinghandlungen, wie Belästigungen, Drohungen, Liebesbezeugungen etc., zu notieren. Dazu kann das Stalkingprotokoll, verwendet werden. Speichern sie es auf Ihrem eigenen Computer um es auszufüllen.

 

Mögliche Stalking-Handlungen sind unter anderem:

  • häufige Telefonanrufe und /oder SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • häufiger Schriftkontakt per Brief und/oder E-Mail
  • permanenter Aufenthalt in der Nähe des Opfers
  • Verfolgungen, z.B. durch Hinterherlaufen oder -fahren
  • körperliche Angriffe
  • Androhung von Gewalt
  • Eindringen in die Wohnung des Opfers
  • Zerstören von Eigentum des Opfers
  • Provozieren "zufälliger" Zusammentreffen, Auflauern
  • Aushorchen von Dritten, um an Informationen über das Opfer zu gelangen

Von Stalking redet man, wenn diese Handlungen über einen längeren Zeitraum andauern und sich gegen ein bestimmte Person richten. 

Gründe für Stalking

Stalkingopfer und -täter/-innen sind sich in den allermeisten Fällen bekannt. Häufig sind die Täter/-innen ehemalige Beziehungspartner/-innen oder abgewiesene Verehrer/-innen. Häufigster Anlass für Stalking ist die Trennung einer Beziehung (Ex-Partner/-innen-Stalking) oder ein zurückgewiesener Beziehungswunsch. Es kann aber auch im beruflichen Kontext oder Bekanntenkreis zu Stalking kommen, z.B. wegen Rechtsstreitigkeiten.

Motive der StalkerInnen können unterschiedlich sein. Häufig besteht der Wunsch nach (Wieder-)Eingehen der Beziehung. Daneben spielen Wut und Rachegedanken, der Wunsch dem Opfer Angst einzujagen sowie das Bedürfnis, Kontrolle und Dominanz auszuüben eine wichtige Rolle. 

 

Folgen von Stalking

Stalking kann für die betroffenen Opfer gravierende Auswirkungen auf ihre Befindlichkeit und die gesamte psychosoziale Situation haben und sie in ihrer körperlichen und psychischen Unversehrtheit schwer beeinträchtigen. Hartnäckigem, permanentem Stalking ausgesetzt zu sein, kann zu starker Verunsicherung, Angst und Misstrauen führen. Viele Betroffene ziehen sich aus Angst vor Verfolgung immer mehr zurück, reduzieren soziale Kontakte, werden unter Umständen arbeitsunfähig. 

Rechtliche Möglichkeiten

In der Schweiz gibt es - anders als in vielen europäischen Ländern - für Stalking keinen eigenen Straftatbestand. Strafrechtlich kann gegen einen Täter erst dann vorgegangen werden, wenn im Zusammenhang mit Stalking auch strafrechtlich relevante Delikte wie z.B. Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Drohungen, Tätlichkeiten und/oder Nötigungen begangen werden. Seit dem 01.07.2020 gibt es polizeiliche Schutzmassnahmen zum Schutz des Opfers bei Stalking (Informationen siehe Flyer für Betroffene).  Daneben gibt es die Möglichkeit auf zivilrechtlichem Weg gegen StalkerInnen vorzugehen und ein Annäherungs- und Kontaktverbot zu beantragen.

                                                                                                                                                                                                                                          

Noch offene Fragen?

Petra Baumann

Petra Baumann

Leiterin Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Sicherheits- und Justizdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen