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Hier finden Sie Informationen zu Häuslicher Gewalt.

Hilfe bei Häuslicher Gewalt

 

Die Beratungsstelle Opferhilfe SG-AR-AI ist bei häuslicher Gewalt für Sie da. Die Opferberatungen finden statt. Rufen Sie die Beratungsstelle an oder schicken Sie eine E-Mail. Sie erhalten dann weitere Informationen.

  • Opferhilfe: www.ohsg.ch / Telefon 071 227 11 00 / info@ohsg.ch 

 

Die Frauenhäuser sind bei häuslicher Gewalt für Sie da. Wenn Sie Schutz brauchen, rufen Sie das Frauenhaus an. Sie erhalten dann weitere Informationen. 


 

Die Beratungsstelle Häusliche Gewalt für gewaltausübende Personen ist weiterhin für Sie da. Rufen Sie an oder senden Sie eine Mail. 


 

Die Medienmitteilung des Eidg. Departementes des Innern EDI betreffend Gewährleistung des Schutzes vor häuslicher Gewalt auch in Corona-Zeiten finden Sie unter folgendem Link: Medienmitteilungen Eidg. Departement des Innern 

 

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Was ist Häusliche Gewalt?

 

Im Kanton St.Gallen wird folgende Definition verwendet:

Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.

In der Istanbul-Konvention wird der Begriff «Häusliche Gewalt» wie folgt verwendet:

Häusliche Gewalt meint alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.

a) Physische Gewalt

  • verprügeln
  • würgen
  • ohrfeigen
  • mit dem Tod bedrohen
  • einen Gegenstand nachwerfen
  • einen Fusstritt, Faustschlag geben oder beissen
  • mit einem Gegenstand schlagen oder versuchen zu schlagen
  • stossen, schütteln, packen
  • mit dem Messer oder einer Schusswaffe bedrohen
  • mit dem Messer zustossen oder mit einer Schusswaffe schiessen

b) Psychische Gewalt

  • drohen jemanden zu schlagen oder einen Gegenstand anzuwerfen
  • jemanden beschimpfen oder beleidigen
  • einen Gegenstand werfen, zerschlagen oder dagegen treten
  • jemanden daran hindern, aus dem Haus zu gehen oder einzusperren
  • jemanden daran hindern, ins Haus zu kommen oder auszusperren
  • jegliche Formen von Gewalt, welche u.U. unter den Tatbestand der Nötigung fallen können.
  • Stalking

Darin eingeschlossen sind sämtliche Formen von ökonomischer Gewalt im Sinne von Entziehung des Haushaltsgeldes, Entziehung von Lebensgrundlagen (z.B. wenn eine Person ihre Kleidung nicht mehr selber einkaufen darf/kann) und Vernachlässigung (z.B. wenn ärztliche Versorgung unterlassen wird.

c) Sexuelle Gewalt

Alle sexuellen Handlungen, welche unter Einsatz von Drohungen oder Gewalt aufgezwungen werden

Flyer, Broschüre und Notfallkarte

 

Am 1. Juli 2020 sind verschiedene gesetzliche Neuerungen zu Häuslicher Gewalt und Drohung / Nachstellung (Stalking) in Kraft getreten.

Die Informationen und die Notfallnummern und Adressen der Beratungsangebote finden Sie in unserem Flyer für Betroffene: «Stopp Stalking und Häusliche Gewalt» und in der Broschüre für Fachpersonen: «Häusliche Gewalt und Stalking - Gewaltschutz».

                                                                                                                                                                                                                                          

Noch offene Fragen?

Petra Baumann

Petra Baumann

Leiterin Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Sicherheits- und Justizdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen