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Weltweit sind Schätzungen der UNICEF[1] zufolge mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen von der weiblichen Genitalverstümmelung/-beschneidung (abgekürzt: FGM/C[2]) betroffen. Man geht von jährlich drei Millionen neuen Fällen aus, meist Babys und Kleinkinder.


Hilfe finden Sie bei folgenden Anlaufstellen

weitere Informationen

Flyer Anlaufstelle FGM Ost

 

- Die Folgen von FGM verursachen Ihnen Probleme?

- Wird Druck ausgeübt, Sie sollen Ihre Tochter beschneiden lassen?

- Sie wollen Ihr/ein Kind vor der rechtlich verbotenen Beschneidung beschützen?

 

weitere Informationen in verschiedenen Sprachen: maedchenbeschneidung.ch

 

Genitalbeschneidung

 

Praktiziert wird die genitale Mädchenbeschneidung in vielen afrikanischen Ländern, hauptsächlich in Somalia, Eritrea, Sudan, Ägypten, Guinea, Mali, Sierra Leone und Djibouti. Allerdings existieren die Praktiken auch in Asien, auf der arabischen Halbinsel, in Peru und bei kurdischen Völkern3. FGM/C wird sowohl in muslimischen als auch in christlichen Familien praktiziert.

Innerhalb der praktizierenden Gemeinden ist FGM/C eine tief verwurzelte und akzeptierte Tradition. Anhängerinnen und Anhänger betrachten sie als einen wichtigen Schritt in der Sozialisation der Mädchen und jungen Frauen, der sie auf ein Leben als treue und ehrenhafte Ehefrauen vorbereitet. Dahingegen gilt FGM/C in der Schweiz wie in den allermeisten Ländern als eine Verletzung der grundlegenden Menschen- und Kinderrechte, besonders des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und des Rechts auf Schutz vor Gewalt, und ist unter Strafe gestellt. Seit mehr als 20 Jahren gilt FGM/C offiziell als Menschenrechtsverletzung. Um ein «eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzung» zu setzen, hat der Bundesgesetzgeber eine explizite Strafnorm gegen die «Verstümmelung weiblicher Genitalien» in Art. 124 Strafgesetzbuch (SR 311.0; abgekürzt StGB) aufgenommen, die am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Damit soll auch die Präventionsarbeit erleichtert werden.

FGM/C ist auch Gegenstand des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention; Artikeltitel von Art. 38 «Verstümmelung weiblicher Genitalien»), deren Genehmigung im Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 im Bundesblatt publiziert wurde. Die Vertragsstaaten erklären namentlich psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung strafbar. Zum anderen verpflichten sich die Vertragsstaaten, Opfer zu schützen und präventive Massnahmen vorzusehen, wie beispielsweise die Durchführung von Sensibilisierungsprogrammen, die Sicherung der Aus- und Fortbildung von Berufsleuten sowie die Bereitstellung von Interventions- und Behandlungsprogrammen für Täter.

Im Kontext globaler Migration ist FGM/C schon lange kein ausschliesslich «afrikanisches Phänomen» mehr. Seit einigen Jahren hat die Migration vor allem aus Eritrea und Somalia in die Schweiz zugenommen. Dies sind Länder, in denen praktisch alle Mädchen und Frauen beschnitten werden (in Somalia liegt die Pävalenzrate bei 98 Prozent, in Eritrea bei 89 Prozent4). In der Schweiz leben nach Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit etwa 14‘700 Frauen und Mädchen, die aus Regionen kommen, in denen Mädchenbeschneidung praktiziert wird. Sie sind entweder schon betroffen oder direkt bedroht, diesem Ritual unterzogen zu werden – sei es vor Ort oder im Ausland. Deshalb ist die weibliche Genitalbeschneidung für Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Migrationsbereich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mütter und Väterberatungsstellen, Lehrkräfte, Sozialarbeitende usw. auch in der Schweiz zu einem relevanten Thema geworden.

Von FGM/C betroffen sind Personen, die als Asylsuchende in die Schweiz gekommen sind, aber auch Personen, die über die reguläre Migration – vor allem im Familiennachzug – zu uns kommen. 

Weitere Informationen des Netzwerkes gegen Mädchenbeschneidung Schweiz

Quellen:
1 UNICF (2016): Female Genital Mutilation/Cutting: A Global Concern, New York. 

2 FMG: Female genital mutilation; FMC: Female genital cutting. 

3 Weltgesundheitsorganisation WHO (2016). Female Genital Mutilation – Key facts. 

4 UNICEF (2013). Female Genital Mutilation/Cutting: A statistical overview and exploration of the dynamics of change, New York.

                                                                                                                                                                                                                                          

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Petra Baumann

Petra Baumann

Leiterin Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel

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9001 St.Gallen