Die Istanbul-Konvention verfolgt das Ziel, jegliche Form von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen.
Die Schweiz ist dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SR 0.311.35; abgekürzt Istanbul-Konvention) im April 2018 beigetreten.
Die Istanbul-Konvention verfolgt einen umfassenden Handlungsansatz mit drei thematischen und einem steuerungsorientierten Handlungsfeld:
- Gewaltprävention
Ziel: Der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt wird vorgebeugt und sie werden vermindert. - Gewaltschutz
Ziel: Opfer von Gewalt erhalten angemessenen Schutz und Unterstützung. - Strafverfolgung
Ziel: Gewaltstraftaten werden verfolgt und Tatpersonen zur Verantwortung gezogen. - Umfassendes und koordiniertes Vorgehen
Ziel: Die Umsetzung erfolgt umfassend und koordiniert auf allen föderalen Ebenen.
Auf Bundesebene ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für die Koordination der Umsetzung zuständig, auf interkantonaler Ebene die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG). Die SKHG hat zuhanden der KKJPD und der SODK einen Bericht verfasst, der eine Bestandesaufnahme enthält und den Handlungsbedarf aufzeigt. Zu sieben Schwerpunkten soll im interkantonalen Rahmen eine Weiterentwicklung stattfinden:
- Finanzierung (Art. 8 Istanbul-Konvention):
- Gesamtschweizerische Bildung (Art. 14 Istanbul-Konvention):
- Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Art. 16 Istanbul-Konvention):
- Erhöhung der Bekanntheit der Opferhilfe (Art. 19 Istanbul-Konvention):
- Genügend Schutzunterkünfte (Art. 23 Istanbul-Konvention)
- Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt und Dokumentation von Verletzungen und Spuren der Gewalt (Art. 25 Istanbul-Konvention):
- Gewaltbetroffene Kinder: Unterstützung und Berücksichtigung der Gewalt in Besuchs- und Sorgerechts-Entscheidungen (Art. 26, 31, 56 Istanbul.Konvention):
Ende 2020 wird die Schweiz einen ersten Bericht an den Europarat zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention verfassen.
Noch offene Fragen?

Petra Baumann
Leiterin Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel
Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Menschenhandel
Sicherheits- und Justizdepartement
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen