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Das Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) wird neu durch eine separate Verordnung (sGS 731.11; abgekürzt PBV) ergänzt. In der Verordnung werden die Zuständigkeiten und die wesentlichen Ausführungsvorschriften zum Planungs- und Baugesetz festgehalten. Im April/Mai 2017 wurde auf Beschluss der Regierung eine Vernehmlassung zum Entwurf der PBV (nachfolgend E-PBV) durchgeführt. Auf die wesentlichen Resultate wird direkt bei den Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen eingegangen.

Verordnung zum Planungs- und Baugesetz sowie damit verbundene Nachträge zu bestehenden Verordnungen

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