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Auf diesen Seiten finden Sie Informationen und Erläuterungen über das Planungs- und Baugesetz sowie über die dazugehörige Verordnung. Im Weiteren erhalten Sie unter "Materialien" einen Einblick in die veröffentlichten Materialien wie die Botschaft und den Entwurf der Regierung sowie in die Protokolle und Anträge der vorberatenden Kommission im Kantonsratsgeschäft 22.15.08.

Das Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) umfasst alle aus Bauherrensicht relevanten kantonalen Bestimmungen. Es regelt entsprechend nicht nur die Raumplanung und das Baupolizeirecht, sondern vielmehr auch den Natur- und Heimatschutz und alle Vorschriften zur Koordination des Baubewilligungsverfahrens. Gleichzeitig beschränkt sich das Planungs- und Baugesetz aber auf die wesentlichsten Regelungen. Detailbestimmungen und technische Vorschriften sind in der dazugehörigen Verordnung (sGS 731.11; abgekürzt PBV) zusammengefasst. 

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