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Das Handbuch zum Planungs- und Baugesetz ist ein Arbeitsinstrument der Rechtsabteilung. Als Hilfsmittel für die Praxis soll das Handbuch den mit der Anwendung des PBG befassten Personen dienen. Es enthält zum einen für jeden Artikel eine Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen sowie Hinweise zur Botschaft und zur parlamentarischen Beratung. Zum anderen enthält es zu einzelnen Artikeln eine Rubrik mit weiterführenden Bemerkungen der Rechtsabteilung. Diese sind nicht verbindlich; insbesondere bleiben Entscheide der Departementsvorsteherin in Rechtsmittelverfahren ausdrücklich vorbehalten.

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