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Sie möchten Ihren Vor- oder Familiennamen ändern lassen? Hier finden Sie Informationen dazu.

Die Regierung des Wohnkantons kann gemäss Art. 30 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Der blosse Wille, den Namen zu ändern, genügt nicht. Es sind verständliche, nachvollziehbare und überzeugende Gründe anzuführen. Die Begründung darf weder rechtswidrig noch missbräuchlich oder sittenwidrig sein. Die angegebenen Gründe sind von der Gesuchstellerin bzw. vom Gesuchsteller zu belegen.   

Ob eine Namensänderung bewilligt werden kann, liegt im Ermessen der Behörde.

Gesuchsformulare

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Namensänderung, wohnen im Kanton St.Gallen und möchten ein Gesuch für eine Namensänderung stellen, so verwenden Sie bitte das passende Gesuchsformular:

Hinweis: Die erwähnten Beilagen müssen Sie vor der Gesuchseinreichung beschaffen und vollumfänglich gemeinsam mit dem Gesuchsformular einreichen.

Namenserklärung

Eine Namenserklärung können Sie bei jedem schweizerischen Zivilstandsamt abgeben. Im Kanton St.Gallen vereinbaren Sie dafür einen Termin bei einem unserer Zivilstandsämter. Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich erscheinen und sich ausweisen (Pass oder Identitätskarte). Die Gebühr für eine Namenserklärung beträgt Fr. 75.– und muss sofort bezahlt werden. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Dokumente und die Anpassungen Ihrer Ausweispapiere.

Weitere Informationen entnehmen Sie aus dem Merkblatt «Namenserklärungen nach Schweizer Recht».

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen?

Bürgerrecht und Namensänderungen

Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Persönliche Besprechung nur nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung.

telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr