Im Amt für Justizvollzug sind seit 1. Januar 2008 die verschiedenen Aufgaben im Justizvollzug zusammengefasst. Das Amt gehört zum Sicherheits- und Justizdepartement.
Das Amt für Justizvollzug hat den gesetzlichen Auftrag:
- die von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten ausgefällten strafrechtlichen Sanktionen (unbedingte Freiheitsstrafen, stationäre therapeutische Massnahmen, Verwahrungen, ambulante Behandlungen und Weisungen) zu vollziehen, die Bewährungshilfe durchzuführen sowie die dafür notwendigen Anordnungen zu treffen und Verfügungen zu erlassen,
- im Rahmen des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats die Strafanstalt Saxerriet, das Massnahmenzentrum Bitzi und das Regionalgefängnis Altstätten, das auch Untersuchungs- und Sicherheitshaft vollzieht, zu betreiben, das Jugendheim Platanenhof zu betreiben zum Vollzug von straf- und zivilrechtlichen Einweisungen von Jugendlichen.
Wichtigstes Ziel in der Arbeit mit straffälligen Menschen ist es, Rückfälle in die Kriminalität zu verhindern und Opfer zu schützen.
Noch offene Fragen?
Barbara Looser
lic.iur. RAin
Amtsleiterin ad interim