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Im Kanton St.Gallen ist die Suche mit einem Metalldetektor oder einem anderen technischen Gerät nach herrenlosen Gegenständen, die archäologische Funde sein könnten, bewilligungspflichtig.

Wer ohne Bewilligung des Amts für Kultur, Archäologie sucht, dem kann eine Busse in Höhe bis 30'000 franken auferlegt werden. Zudem kann der Kanton den durch die illegalen Tätigkeiten verursachten Aufwand für die Sicherung der Fundstelle sowie die Bergung, Konservierung und wissenschaftliche Untersuchung der Funde einfordern.

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