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Der Umgang mit archäologischen Funden und Befunden ist international, national und kantonal gesetzlich geregelt.

Paragraphen und Artikel

Internationale Übereinkommen

Grundlegend für den Umgang mit dem archäologischen Erbe sind drei internationale Konventionen, die von der Schweiz ratifiziert worden sind.

Nationale Gesetze

Mit der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs regelte die Schweiz schon 1911 den Umgang mit «Altertümern von wissenschaftlichem Wert».  Seit 2005 sind ausserdem die Vorschriften über den internationalen Kulturgütertransfer rechtskräftig. 

Kantonale Gesetze

Zu Artikel 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs haben die Kantone eigene Ausführungsgesetze und -verordnungen erlassen. Im Kanton St.Gallen war dies schon 1933 der Fall. Genauere Vorschriften finden sich heute im kantonalen Kulturerbegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 gilt. Seit dem 1. Januar 2017 ist der Umgang mit archäologischen Funden und Befunden zudem im kantonalen Planungs- und Baugesetz geregelt.

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