Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) ist ein internationales Abkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt. Sie zielt darauf ab, Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen und Täterschaft strafrechtlich zu verfolgen.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention neues Fenster, ist im Jahr 2018 in der Schweiz in Kraft getreten. Sie fokussiert auf die umfassende Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt durch vier zentrale Handlungsfelder: Prävention, Schutz und Unterstützung, Strafverfolgung und rechtliche Massnahmen sowie eine umfassende Koordination.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention erfolgt im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) neues Fenster zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, sowie der Roadmap «Häusliche Gewalt» neues Fenster . Ab dem Jahr 2027 erfolgt die Umsetzung durch eine nationale Gesamtstrategie. Auf interkantonaler Ebene übernimmt die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) neues Fenster eine koordinierende Rolle.
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Koordinationsstelle gegen häusliche Gewalt und Menschenhandel
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