Das Gesetz schützt und stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung. So soll verhindert werden, dass Menschen mit Behinderung Nachteile haben oder diskriminiert werden. Das Gesetz legt Rahmenbedingungen fest, damit Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und Selbstbestimmung und Eigenverantwortung verwirklichen können.

Unterstützungsangebote
Der Kanton möchte Menschen mit Behinderung unterstützen, damit sie so viel wie möglich selbst bestimmen und selbständig tun können. Hier finden Sie Anlaufstellen, wenn Sie Unterstützung suchen. Der Kanton St.Gallen leistet Beiträge an viele dieser Fachstellen.
Hier finden Sie Unterstützung bei Konflikten zwischen Einrichtungen und Bewohnerinnen und Bewohner oder Mitarbeitenden mit Behinderung sowie deren nahestehenden Personen.
Durch das Einbeziehen von Betroffenen, Organisationen der Selbstvertretung, Selbsthilfegruppen, Vertretern von Einrichtungen und ambulanten Angeboten für Menschen mit Behinderung und weiteren Interessierten, soll ein grosses Netzwerk entstehen. Der Kanton St.Gallen unterstützt den Aufbau dieses Vorhabens.
Für weitere Informationen können Sie mit Bruno Schnellmann, info@bksga.ch, 079 746 53 61, Kontakt aufnehmen.
Hier finden Sie Unterstützung bei Fragen in den Bereichen Sozialberatung und Rechtsberatung.
Hier finden Sie Unterstützung bei Fragen im Bereich Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Hier finden Sie Unterstützung bei Fragen rund um die Hilfe zur Selbsthilfe.
Hier finden Sie Beratung auf Augenhöhe für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Politische Partizipation
Menschen mit Behinderung möchten politisch aktiv sein. Sie möchten wählen und abstimmen. Sie möchten für ein politisches Amt kandidieren. Und sie möchten ihre Interessen selber vertreten und ihre Meinung sagen. Das sind politische Rechte, die sie als Schweizer Bürgerin und Bürger haben.
Noch offene Fragen?
Abteilung Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen