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Der Kanton St.Gallen fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf drei Ebenen: Hilfe zur Selbsthilfe, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit bei öffentlichen Grundleistungen und spezialisierte Angebote für Menschen mit Behinderung.

Was ist der Auftrag?

Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestalten und soziale Teilhabe leben können. Der Kanton St.Gallen hat gemäss kantonalem Gesetz Aufgaben auf verschiedenen Ebenen um seinen Beitrag zu leisten:

Wirkungsbericht Behindertenpolitik

Der Wirkungsbericht ist ein strategisches Mittel, um die Richtung für die kantonale Behindertenpolitik zu bestimmen. Er soll zeigen, wie die Lebenssituation für Menschen mit Behinderung ist und wie diese verbessert werden kann. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse und Anliegen von Menschen mit Behinderung. Der Bericht soll von möglichst vielen verstanden werden. Deshalb gibt es eine Zusammenfassung in Einfacher Sprache und eine Zusammenfassung in Leichter Sprache.

Schnittstellen

Behinderung ist ein Querschnittsthema mit wichtigen Schnittstellen zu anderen Fach- und Themengebieten.

Um für Menschen mit einer Beeinträchtigung in anspruchsvollen Situationen die psychiatrische Behandlung noch besser sicherzustellen, haben die Fachbereiche Behinderung und Psychiatrie im Kanton St.Gallen eine gemeinsame Charta unterzeichnet. Mit der vorliegenden Charta zur gemeinsamen Sicherstellung der Betreuung und Behandlung von Menschen mit einer Beeinträchtigung können anspruchsvolle Situationen an der Schnittstelle Psychiatrie und Behindertenbereich besser gehandhabt werden. In der Charta sind die gemeinsame Grundhaltung sowie die jeweiligen Aufgaben und Rollen verbindlich festgehalten. Erarbeitet wurde die Charta unter Federführung des Amtes für Soziales, durch Vertretende der Behinderteneinrichtungen sowie der Psychiatrischen Dienste. Ebenfalls mitgewirkt haben Fachpersonen der KESB sowie von Pro Infirmis.

Auch Menschen mit Behinderung werden heute immer älter. Als Grundsatz gilt im Kanton, dass es Menschen mit Behinderung trotz Erreichen des Pensionsalters weiterhin möglich sein soll, im bisherigen Umfeld zu verbleiben, solange der altersbedingte Pflegebedarf die Möglichkeiten der Spitex-Dienste bzw. der jeweiligen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht übersteigt. In Anbetracht der demografischen Entwicklung führt dies dazu, dass vermehrt Leistungen für ältere Menschen im Behindertenbereich erbracht werden (z.B. spezialisierte Pflege in Behinderteneinrichtungen, vermehrt Betagte bei den Behindertenfahrdiensten). Gleichwohl ist festzuhalten, dass betagte Menschen ebenfalls von Massnahmen zu einem verbesserten Zugang zu öffentlichen Grundleistungen oder privaten Angeboten (z.B. mehr barrierefreie Wohnungen) profitieren.

Noch offene Fragen?

Abteilung Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen