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In der Schweiz haben alle Menschen die gleichen Rechte.
Niemand darf diskriminiert werden.

Das Gesetz schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Und das Gesetz stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung:

  • Damit Menschen mit Behinderung keine Nachteile haben.
  • Damit sie besser am Leben der Gesellschaft teilnehmen können.
  • Damit sie so viel wie möglich selbständig tun können.
  • Damit sie Verantwortung für ihr Leben übernehmen können.

Angebote zur Unterstützung

Der Kanton St.Gallen will Menschen mit Behinderung unterstützen.
Damit sie so viel wie möglich selbst bestimmen können.
Und damit sie so gut wie möglich ihr Leben selbst gestalten können.

Fachstellen und Organisationen bieten Unterstützungs·angebote
für Menschen mit Behinderung an.
Die Fachstellen und Organisationen erhalten dafür Geld vom Kanton.

Brauchen Sie Unterstützung?
Oder suchen Sie eine Beratung?
Dann können diese Fachstellen und Organisationen weiterhelfen:

Klicken Sie auf eine Fachstelle.
Dann öffnet sich ein Text mit mehr Informationen.

Politische Partizipation

Menschen mit Behinderung möchten politisch aktiv sein:

  • Sie möchten wählen und abstimmen.
  • Sie möchten für ein politisches Amt kandidieren.
    Zum Beispiel für einen Gemeinderat.
  • Sie möchten ihre Meinung sagen.
  • Sie möchten ihre Interessen selbst vertreten.

Das sind die gleichen politischen Rechte,
die alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben.