Logo Kanton St.Gallen

Menschen mit Behinderung sollen selbst·bestimmt leben können.

Selbst·bestimmt leben bedeutet:
Man kann selbst entscheiden.
Und man kann sein Leben so gut wie möglich selbst gestalten.
Zu einem selbständigen Leben gehört zum Beispiel:

  • Man kann öffentliche Grund·angebote nutzen.
    Zum Beispiel in die Schule gehen.
    Oder mit dem öffentlichen Verkehr fahren.
  • Man kann Dienst·leistungen von Behörden nutzen.
    Zum Beispiel wichtige Informationen für den Alltag lesen.
  • Man kann in einem Verein mitmachen.

Es braucht deshalb barriere·freie Angebote und Dienst·leistungen.
Das ist eine Aufgabe vom Bund
und von den Kantonen und Gemeinden.

Klicken Sie auf einen von diesen Links.
Dann öffnet sich ein Text mit mehr Informationen.