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Menschen mit Behinderung wollen
selber bestimmen über ihr Leben.
Und sie wollen so selbständig wie möglich leben.
Spezielle Angebote unterstützen sie dabei.

Das Gesetz sagt:
Der Kanton St.Gallen muss für Menschen mit Behinderung sorgen.
Deshalb braucht es spezielle Angebote für Menschen mit Behinderung.
Dazu gehören:

  • Wohnplätze
  • Arbeits·plätze
  • Beschäftigungs·plätze

Das Gesetz sagt auch:
Die Angebote sollen gut passen
zu den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung.
Damit sie die Unterstützung erhalten,
die sie brauchen.

Hier finden Sie mehr Informationen
über die speziellen Angebote für Menschen mit Behinderung.

Klicken Sie auf einen von diesen Links.
Dann öffnet sich ein Text mit mehr Informationen.