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Zur Förderung der Ausbildung auf Tertiärstufe gewährleistet der Kanton St.Gallen im Rahmen der Ausbildungsoffensive einen Ausbildungsbeitrag für Pflegestudierende. Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes erhalten sowohl Studierende der Höheren Fachschule (HF) als auch der Fachhochschule (FH) einen finanziellen Beitrag.

Von den finanziellen Mitteln profitieren Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Start Studium nach dem 1. Juli 2024
  • Wohnsitz im Kanton St.Gallen
  • Abschluss eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder eines Hochschulstudiums
  • Alter < 55 Jahre
  • Alter > 25 Jahre (gilt nur für Quereinsteigende)

Die Ausbildungsbeiträge werden zweimal jährlich vor Semesterbeginn ausbezahlt. Um von den finanziellen Mittel profitieren zu können, haben die Studierenden vor jedem Semester ein Online-Gesuch einzureichen (siehe Schaltflächen unten). Das Gesuch muss jeweils spätestens drei Monate vor Semesterbeginn (per 15. Juni und per 15. November) beim Gesundheitsdepartement eintreffen.

Bei Vollzeit-Studierenden beträgt der Mindestbeitrag Fr. 20'000.– pro Jahr, bei Teilzeit- bzw. berufsbegleitenden Studierenden wird er entsprechend dem Pensum reduziert. Der Mindestbetrag wird nach Genehmigung des Erstgesuchs für die gesamte Studiendauer in einer Ausbildungsvereinbarung festgelegt. Je nach Studiengang kann der effektiv ausbezahlte Beitrag bis Fr. 30'000.– je Jahr betragen. Da Beiträge über Fr. 20'000.– jedoch an die jährliche Budgetgenehmigung des Kantonsrates gebunden sind, erhalten Studierende für jedes Folgesemester eine neue Verfügung.

Studierende, die Ausbildungsbeiträge beziehen, werden verpflichtet, nach Abschluss ihres Studiums während zwei Jahren lückenlos als Pflegefachperson in der Schweiz tätig zu sein. Wird die Verpflichtung nicht eingehalten oder kommt es zu einem Abbruch des Studiums, so haben die beitragsberechtigten Personen eine Rückzahlung zu leisten.

Weitere Informationen sowie der zugehörige Ablauf des Prozesses sind im «Konzept Finanzielle Unterstützung Studierende» zu finden.

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Wichtige Hinweise für Studierende mit Start Studium ab 1. Juli 2024

  • Sämtliche Studierende haben ein Erstgesuch einzureichen (siehe Button unten)
  • Studierende mit Studiumsbeginn Sommer/Herbst 2024 und Frühling 2025 haben ihr Erstgesuch ausnahmsweise bis spätestens im Frühling 2025 einzureichen (erst danach gilt die ordentliche Frist von drei Monaten vor Semesterbeginn)
  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Gesuche Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach Erhalt der automatischen Bestätigung folgt spätestens bis Anfang Februar 2025 eine Rückmeldung inkl. einer allfälligen Auszahlung des Ausbildungsbeitrages.
  • Studierende mit Studiumsbeginn Sommer/Herbst 2024 haben für das 2. Semester kein Folgegesuch einzureichen. Die Abwicklung erfolgt auf Basis des Erstgesuchs.

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Erstgesuch

vor Beginn Studium oder Umzug in den Kanton St.Gallen

Folgegesuch

Ausbildungsvereinbarung liegt vor

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Dienst für Pflege und Entwicklung

Gesundheitsdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen