Zur Förderung der Ausbildung auf Tertiärstufe gewährleistet der Kanton St.Gallen im Rahmen der Ausbildungsoffensive einen Ausbildungsbeitrag für Pflegestudierende. Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes erhalten sowohl Studierende der Höheren Fachschule (HF) als auch der Fachhochschule (FH) einen finanziellen Beitrag.
Von den finanziellen Mitteln profitieren Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Start Studium nach dem 1. Juli 2024
- Wohnsitz im Kanton St.Gallen
- Abschluss eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder eines Hochschulstudiums
- Alter bei Beginn Studium < 55 Jahre
- Alter bei Beginn Studium > 25 Jahre
(gilt nur für Quereinsteigende)
Um von Ausbildungsbeiträgen profitieren zu können, muss vor jedem Semester ein Gesuch eingereicht werden. Das erste Gesuch heisst Erstgesuch, alle weiteren Gesuche heissen Folgegesuch. Gesuche um Ausbildungsbeiträge müssen jeweils vor Beginn des Studiums bzw. des Semesters eingereicht werden. Die Gesuchstellung ist jeweils ungefähr ab Mitte Juni für das Herbstsemester und ungefähr ab Mitte November für das Frühjahrssemester möglich.
Für die Einreichung eines Gesuchs um Ausbildungsbeiträge sind folgende Informationen erforderlich:
- Personalien inkl. AHV-Nummer
- Angaben zum Studium (Datum Start und Abschluss Studium, etc.)
- Bankverbindung (IBAN-Nummer etc.)
- Nachweise zur Prüfung der Voraussetzungen (nur Erstgesuch):
- Nachweis über Vorbildung (Kopie Eidg. Fähigkeitszeugnis oder Nachweis abgeschlossenes Hochschulstudium)
- Kopie Anmeldebestätigung Theorie-Bildungsanbieter
- Kopie Ausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb (nur HF-Studierende)
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Gesuche eingereicht werden können. Sollten Unterlagen zum Zeitpunkt der Gesuchstellung noch nicht verfügbar sein (z.B. Kopie Eidg. Fähigkeitszeugnis), so reichen Sie Ihr Gesuch ein, sobald alle Unterlagen vorliegen, spätestens am Tag vor dem Start Ihres Studiums/Ihres Semesters.
Der Prozess der Gesuchstellung unterscheidet sich je nachdem, ob ein Erst- oder ein Folgegesuch eingereicht wird.
Erstgesuch
- Behördenlogin AGOV beantragen unter www.agov.admin.ch neues Fenster (dieser Prozess kann einige Tage dauern)
- Login in der Webapplikation Medportal www.medportal.sg.ch neues Fenster mittels AGOV-Login
- Menupunkt Dienstleistungen (1) > Weitere Dienstleistungen (2) (siehe nachfolgende Abbildung)
- Kachel Pflegeinitiative > Erstgesuch Ausbildungsbeitrag Studierende > Ohne Legitimation fortfahren
- Gesuch inkl. Beilagen ausfüllen und einreichen
Folgegesuch
- Login in der Webapplikation Medportal www.medportal.sg.ch neues Fenster mittels AGOV-Login
- Menupunkt Dienstleistungen (1) > Weitere Dienstleistungen (2) (siehe nachfolgende Abbildung)
- Kachel Pflegeinitiative > Folgegesuch Ausbildungsbeitrag Studierende > Ohne Legitimation fortfahren
- Gesuch ausfüllen und einreichen
Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung des Erst- und Folgegesuchs bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann. Nach der Prüfung Ihres Gesuchs stellen wir Ihnen über die Plattform Medportal eine Ausbildungsvereinbarung (Erstgesuch) bzw. eine Elektronische Mitteilung (Folgegesuch) zu. Die Ausbildungsvereinbarung ist beim Erstgesuch von Ihnen zu unterzeichnen und via Medportal zu retournieren. Im Anschluss wird der gesamte Ausbildungsbeitrag für das bevorstehende Semester ausbezahlt.
Der Ausbildungsbeitrag setzt sich auch einem Mindestbeitrag und einem variablen Beitrag zusammen. Der Mindestbeitrag wird vor Beginn des Studiums in der Ausbildungsvereinbarung definiert und wird in jedem Fall über das gesamte Studium garantiert. Der variable Beitrag ist abhängig vom Kantonsbudget und wird daher vor jedem Semester neu festgelegt. Die konkrete Höhe des Ausbildungsbeitrags ist im Anhang 2 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (sGS 312.21 neues Fenster) ersichtlich.
Nach Abschluss des Studiums sind die Studierenden dazu verpflichtet, während zwei Jahren lückenlos als Pflegeperson in der Schweiz tätig zu sein. Die Verpflichtung beginnt ab dem ersten Tag des Folgemonats, nachdem das Studium abgeschlossen wurde. Wird die Verpflichtung nicht eingehalten, so ist je Monat ein Vierundzwanzigstel des gesamten Ausbildungsbeitrags zurückzuerstatten. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ neues Fenster.
Weitere Informationen sowie der zugehörige Ablauf des Prozesses sind im «Konzept Finanzielle Unterstützung Studierende» zu finden. Ausserdem sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Finanziellen Unterstützung Studierende in den FAQ neues Fenster zusammengefasst.
Ab Juni 2026 erfolgt die Gesuchstellung über eine neue Webapplikation.
Weitere Informationen unter «Gesuchstellung».
Noch offene Fragen?
Dienst für Pflege und Entwicklung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen
