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Betreutes Wohnen integriert Wohnraum für betagte Menschen mit der Förderung des eigenständigen Wohnens durch gezielte Unterstützungsnagebote in den Bereichen Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Administration und Notfälle. Somit können verfrühte Heimeintritte hinausgezögert oder sogar vermieden werden.

Das betreute Wohnen untersteht keiner generellen Bewilligungspflicht. Es ist jedoch möglich, ein Angebot des betreuten Wohnens durch den Kanton anerkennen zu lassen. Anerkanntes betreutes Wohnen ist für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen finanzierbar. Ebenfalls führt die Nutzung von anerkanntem betreutem Wohnen beim Bezug von Pflegeleistungen zu keiner neuen Zuständigkeit der Pflege-Restfinanzierung. Dadurch werden die Gemeinden geschützt, in welchen sich betreutes Wohnen befindet.

Per 1. Januar 2026 wurde die Zuständigkeitsordnung für Angebote des anerkannten betreuten Wohnen in der Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (VKB) angepasst:

  • Das Gesundheitsdepartement, Dienst für Pflege und Entwicklung, ist zuständig für die Anerkennung und Aufsicht von Angeboten des betreuten Wohnens, die von einem in der Pflegeheimliste aufgeführten Pflegeheim betrieben werden.
  • Das Departement des Innern, Amt für Soziales, Abteilung Alter und Behinderung, ist zuständig für die Anerkennung und Aufsicht von Angeboten des betreuten Wohnens, die nicht von einem in der Pflegeheimliste aufgeführten Pflegeheim betrieben werden.

Anerkennung und Aufsicht betreutes Wohnen

Das Konzept «Anerkennung betreutes Wohnen» ist im Konzept «Aufsicht und Bewilligung für private Pflegeheime im Kanton St.Gallen» neues Fenster integriert. Es beschreibt sowohl die gesetzlichen Grundlagen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung einer Anerkennung des betreuten Wohnens als auch die Aufsicht von anerkanntem betreutem Wohnen.

Das ausgefüllte Gesuchformular inkl. aller notwendigen Beilagen ist per Mail an pflegeheim-spitex@sg.ch zu senden.

Wer bietet anerkanntes betreutes Wohnen an?

Im Verzeichnis Pflegeheime finden Sie die anerkannten Angebote des betreuten Wohnens, welches in der Zuständigkeit des Gesundheitsdepartementes liegt.

Noch offene Fragen?

Dienst für Pflege und Entwicklung

Gesundheitsdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen