Als Anbieter haben Sie die Möglichkeit, mit Firmenkursen WeBiG ein attraktives Segment zu erschliessen. So können Sie Ihr Portfolio
erweitern und sich bei Arbeitgebern zusätzlich im Bereich der beruflichen Weiterbildung und Personalentwicklung positionieren.
Firmenkurse WeBiG als Türöffner für Ihre anderen Bildungsangebote
Rahmenbedingungen
→ im Handelsregister eingetragen
→ vom ABB des Kantons St.Gallen oder einem der Kantone Appenzell Ausserrhoden oder
Appenzell Innerrhoden akkreditiert
→ hat einen bewilligten Fördergeldantrag für den spezifischen Kurs
→ beteiligt sich aktiv im Netzwerk Firmenkurse WeBiG des ABB
→ Kursblock von 30 Stunden: CHF 1'000
→ pro 4 Stunden (Halbtag): CHF 133
→ die Förderbeiträge gelten je Teilnehmerin/je Teilnehmer
→ Initialaufwand bei bewilligtem Projektantrag
→ findet in den Räumen des Arbeitgebers statt
→ Dauer min. 4 bis max 30 Stunden
→ maximal 12 Teilnehmende je Kurs
→ ist für die Teilnehmenden kostenlos
→ Firmenstandort in einem der Kantone SG, AR, AI
→ vorliegender Vertrag zwischen Arbeitgeber und Anbieter inkl. bewilligtem Fördergeldantrag
→ Beteiligung des Arbeitgebers in Höhe von mindestens 20 % der Fördergelder
→ mehrere Firmen können sich zur Durchführung eines Firmenkurses WeBiG zusammenschliessen
→ im Anstellungsverhältnis und wohnhaft in einem der Kantone SG, AR, AI, GL
→ mindestens 80 Prozent Präsenzzeit, andernfalls wird der Förderbeitrag für die
Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht ausbezahlt
→ Kursteilnehmende erhalten eine Teilnahmebestätigung
Der Kurs kann in Form eines konkreten Projektes durchgeführt werden. Dadurch erhält der Arbeitgeber einen zusätzlichen Mehrwert und die Vermittlung der Lerninhalte wird noch praxisnäher.
Als Anbieter Firmenkurse WeBiG in drei Schritten kantonale Fördergelder erhalten
Schritt 1:
1.1. Erstgespräch zwischen Anbieter und Leiter Weiterbildung und Höhere Berufsbildung
beim Amt für Berufsbildung ABB (Anbieter sind im Schweizerischen Handelsregister
eingetragen.)
1.2. Anbieter reicht Antrag auf Akkreditierung beim ABB ein
Bei positivem Entscheid:
1.3. Das ABB akkreditiert den Anbieter für Firmenkurse WeBiG und legt die
Rahmenbedingungen fest.
Schritt 2
2.1. Anbieter stellt einen Fördergeldantrag für einen spezifischen Firmenkurs WeBiG
Mit dem Antrag einzureichen sind:
– Entwurf des Vertrages zwischen Anbieter und Arbeitgeber
– gegebenenfalls Projektantrag mit Beschreibung und Kosten
2.2. Beurteilung und Entscheid ABB
Bei positivem Entscheid:
2.3. Kostengutsprache durch das ABB für den spezifischen Firmenkurs WeBiG
bei Einhaltung der Rahmenbedingungen
Schritt 3
3.1. Anbieter reicht die Fördergeldabrechnung beim ABB ein.
Mit dem Antrag einzureichen sind:
– Rechnung Anteil Kanton
– Präsenzliste, Kursauswertung
– Rechnungskopie Arbeitgeber
3.2. Überprüfung durch ABB
3.3. Auszahlung der zustehenden Fördergelder an den Anbieter
AUF GUTEM GRUND
Die Akkreditierung durch den Kanton St.Gallen bietet Ihnen klare Vorteile. Als Anbieter können Sie Firmenkurse WeBiG anbieten und diese mit dem geschützten Label «Auf gutem Grund» kennzeichnen.
Das Label wird Ihnen in verschiedenen Formaten für digitale und gedruckte Anwendungen zur Verfügung gestellt.
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Abteilung Höhere Berufsbildung und Weiterbildung
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr