Logo Kanton St.Gallen

Mustertitelblätter nach PBG

Das PDF-Dokument zeigt die Titelblätter nach dem Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG; in Kraft ab 1. Oktober 2017) auf und macht entsprechende Hinweise zum Verfahren.

Spielplätze

Die Richtlinie und Empfehlung zur Gestaltung von Spielplätzen wurden bezüglich den gesetzlichen Grundlagen nicht auf das Planungs- und Baugesetz (PBG) aktualisiert. Die allgemeinen Grundsätze sowie die Richtlinien und Empfehlungen zu den verschiedenen Spielplatztypen haben nach wie vor Gültigkeit.

Ausnahmebewilligung nach Art. 108 PBG

Ausnahmebewilligungen, welche eine Abweichung von den Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) vorsehen, bedürfen in folgenden Fällen der Zustimmung der zuständigen kantonalen Stelle:

a)    Gewässerabstand;
b)    Waldabstand;
c)     Zonenkonformität.

Das AREG kann Baugesuche nur prüfen, wenn die für eine Beurteilung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen und Anträge für eine kantonale Zustimmung begründet sind.

Noch offene Fragen?

Ortsplanung

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen