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Die Schweiz unterscheidet seit 1972 zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet (Trennungsgrundsatz). Beim Bauen ausserhalb der Bauzone ist deshalb zwischen landwirtschaftlichen (zonenkonformen), standortgebundenen Vorhaben und solchen Vorhaben, welche nur mit einer Ausnahmebewilligung möglich sind, zu unterscheiden.

In der Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen werden alle Baugesuche ausserhalb Bauzonen behandelt.

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Bauen ausserhalb Bauzonen

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