In der Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen werden alle Baugesuche ausserhalb der Bauzonen behandelt. Beurteilt werden landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bauvorhaben.
Das Bundesgesetz über die Raumplanung schreibt vor, dass alle Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Landwirtschaftszone, übriges Gemeindegebiet, Schutzzonen) der zuständigen kantonalen Behörde zu unterbreiten sind. Nach Art. 25 Abs. 2 RPG entscheidet die zuständige Stelle, ob das Bauvorhaben zonenkonform ist oder ob dafür eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.
Gesuchsformulare
Die notwendigen Unterlagen G1 Baugesuchsformular Kanton St.Gallen, das Formular K4 Gesuch für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen und das Formular G11 Prüfung der Gemeinde nach VKOG (durch Gemeinde auszufüllen) finden Sie unter www.baugesuch.sg.ch. Bitte beachten Sie, dass für die «Handausfüller-Version» ein separater Link erforderlich ist. Bitte verwenden auch Sie diese Version, wenn Sie Formulare in Papierform abgeben. Sie enthält Linien zur Unterstützung der Papierversion.
Auf der Seite Baugesuch einreichen finden Sie weitere Informationen.
Plangrundlagen
finden Sie im Geoportal des Kantons St.Gallen.
Sachbearbeitung im AREG

Praktikumsstelle
Die Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen bietet Juristinnen und Juristen (lic.iur./MLaw) eine Praktikumsstelle für die Dauer von mindestens sechs Monaten an.
Beginn des nächsten Praktikums: 1. November 2023
Interessentinnen und Interessenten richten ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an:

Bianca Mergenthaler
Dipl. Umwelting. ETH
Abteilungsleiterin
Bauen ausserhalb Bauzonen
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
Noch offene Fragen?
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen