Die Regierung kann zur Wahrung kantonaler oder wesentlicher regionaler Interessen kantonale Sondernutzungspläne erlassen. Dies betrifft insbesondere Abbau- und Deponiestandorte sowie Anlagen zur Gewinnung von Energie.

Für kantonale Sondernutzungspläne ist ein Eintrag im kantonalen Richtplan erforderlich.
Ergänzend zum Sondernutzungsplanverfahren ist koordiniert ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Baubewilligungsbehörde ist ebenfalls die Regierung.
Das Verfahren wird durch die Abteilung Ortsplanung des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) geführt. Die betroffenen Gemeinden (Standortgemeinden, allenfalls umliegende Gemeinden) werden frühzeitig einbezogen.
Verfahren zum kantonalen Sondernutzungsplan
Das Verfahren beinhaltet folgende Schritte:
Verfahrensschritt | Beschreibung | Einbezug | Zuständigkeit | |
---|---|---|---|---|
1 |
Einreichung Plangesuch |
Gesuchstellende stellen Antrag zum Start des Verfahrens | Gesuchstellende | |
2 |
Startsitzung und Planungsvereinbarung |
Startsitzung | Einladung der Standortgemeinden zur Startsitzung | AREG |
Planungsvereinbarung zwischen Gesuchstellenden und Kanton | ||||
3 |
Entwurf Sondernutzungsplan und Baugesuch |
Planungsarbeiten durch die Gesuchstellenden Sondernutzungsplan erarbeiten Verfassen des Umweltverträglichkeitsberichts einschliesslich der Fachberichte zu Umweltbereichen Baugesuch erarbeiten |
betroffene Gemeinden | Gesuchstellende |
4 |
Vorprüfung Sondernutzungsplan mit Umweltverträglichkeitsbericht und Baugesuch |
Prüfung durch die Fachstellen und Ämter des Kantons | AREG | |
Überarbeitung aufgrund der Vorprüfung | ||||
5 |
Vernehmlassung bei betroffenen Gemeinden |
Möglichkeit zur Stellungnahme durch die betroffenen Gemeinden | betroffene Gemeinden | AREG |
Verfahrensschritt | Beschreibung | Einbezug | Zuständigkeit | |
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6 |
Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren |
Information und Mitwirkung | Bevölkerung, Gemeinden, Verbände, Interessengruppen, Regionalverbände, Nachbarkantone und weitere | AREG |
Anhörung der Planungsträger | ||||
Allfällige Überarbeitung des Projekts aufgrund der Eingaben aus der Mitwirkung | ||||
7 |
Öffentliche Auflage |
Freigabe für die öffentliche Auflage durch die Regierung | Regierung | |
Öffentliche Auflage | ||||
Einsprachemöglichkeit für Einspracheberechtigte |
Verfahrensschritt | Beschreibung | Einbezug | Zuständigkeit | |
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8 |
Genehmigung und Baubewilligung |
Beschluss der Regierung zu Genehmigung und Baubewilligung | Regierung | |
9 |
Eröffnung Gesamtentscheid |
Eröffnung des Gesamtentscheids an die Verfahrensbeteiligten | AREG | |
10 |
Rechtsmittelverfahren |
Möglichkeit zum Weiterzug der Einspracheentscheide | AREG |
Noch offene Fragen?
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen