Logo Kanton St.Gallen

Die Regierung kann zur Wahrung kantonaler oder wesentlicher regionaler Interessen kantonale Sondernutzungspläne erlassen. Dies betrifft insbesondere Abbau- und Deponiestandorte sowie Anlagen zur Gewinnung von Energie.

Lastwagen in Kiesgrube

Für kantonale Sondernutzungspläne ist ein Eintrag im kantonalen Richtplan erforderlich.

Ergänzend zum Sondernutzungsplanverfahren ist koordiniert ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Baubewilligungsbehörde ist ebenfalls die Regierung.

Das Verfahren wird durch die Abteilung Ortsplanung des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) geführt. Die betroffenen Gemeinden (Standortgemeinden, allenfalls umliegende Gemeinden) werden frühzeitig einbezogen.

Verfahren zum kantonalen Sondernutzungsplan

Das Verfahren beinhaltet folgende Schritte:

Noch offene Fragen?

Ortsplanung

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen