Der Raumplanungsbericht nach Artikel 47 der Raumplanungsverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Er enthält unter anderem auch Erläuterungen zur vorgenommenen Interessenabwägung. Diese Seite gibt Hilfestellungen für das Verfassen des Berichts wie auch für die Interessenabwägung.
In der Raumplanungsverordnung (RPV) des Bundes erhält die Berichterstattung über Planungstätigkeiten ein besonderes Gewicht. Artikel 47 RPV hält sinngemäss fest:
Die erlassende Behörde zeigt auf, wie die Nutzungspläne
- die Ziele und Grundsätze der Raumplanung (Art. 1 und 3 RPG);
- die Anregungen aus der Bevölkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG);
- die Sachpläne und Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) und den Richtplan (Art. 8 RPG) berücksichtigen;
- und wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung trägt.
Insbesondere legt sie dar, welche Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen bestehen und welche notwendigen Massnahmen in welcher zeitlichen Folge ergriffen werden, um diese Reserven zu mobilisieren oder die Flächen einer zonenkonformen Überbauung zuzuführen.

Der Raumplanungsbericht ist damit ein wesentlicher Teil der Planung, der merklich an Bedeutung gewonnen hat. Seine wichtigsten Inhalte sind:
- Planungsgegenstand
- Übergeordnete Ziele
- Thematische Fragestellungen
- Information und Mitwirkung
- Zielerreichung, Zielkonflikte und Interessenabwägung
- Würdigung der Planung und Ausblick
Die vorliegende Arbeitshilfe soll den Gemeinden und den Planungsbüros die Arbeit erleichtern, die Abläufe optimieren und letztlich den Planungsprozess verbessern. Mit den Ablaufdiagrammen und mit themenspezifischen Fragestellungen wird schnell erkannt, welche Bereiche bei einer anzugehenden Planung von Bedeutung sind und vertieft untersucht werden müssen.
Aufgrund der geänderten Grundlagen (insbesondere Revision Raumplanungsgesetz und Raumplanungsverordnung, Revision kantonaler Richtplan, Planungs- und Baugesetz) ist die Arbeitshilfe teilweise nicht mehr aktuell. Die Überarbeitung folgt.
Ein Merkblatt der Naturgefahrenkommission erläutert die minimalen Anforderungen im Umgang mit dem Thema Naturgefahren in Berichten und Planunterlagen zur Ortsplanung.
Aufgabe der Raumplanung ist es, die richtigen beziehungsweise bestgeeigneten Standorte zur Abdeckung der räumlichen Bedürfnisse zu finden. Dies ist keine leichte Aufgabe, denn der Boden ist beschränkt und die räumlichen Bedürfnisse sind vielfältig. Diesen Herausforderungen muss sich die Raumplanung stellen und im Spannungsfeld der sich teilweise widerstrebenden Interessen die richtigen Lösungen finden. Der Schlüssel dazu ist die Interessenabwägung.
Die Interessenabwägung gehört zum raumplanerischen Alltag. Je sorgfältiger und je früher sie im Planungsprozess vorgenommen wird, umso grösser sind die Chancen für gute Lösungen und damit auch für die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, welche die Planungsverfahren oft unnötig in die Länge ziehen.
Die Kantonsplanerkonferenz KPK hat in Zusammenarbeit mit sechs Kantonen und mit fachlicher Unterstützung von EspaceSuisse fünf Erklärvideos erstellt, in denen die wichtigsten Aspekte der Interessenabwägung auf einfache Weise erklärt werden.
Einführung in die Interessenabwägung
Methode und Prozess
Mehrstufige Interessenabwägung
Grenzen der Interessenabwägung
Die unterschiedlichen Akteure und ihre Rollen
Noch offene Fragen?
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen