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Die erlassende Behörde zeigt auf, wie die Nutzungspläne:

  • die Ziele und Grundsätze der Raumplanung (Art. 1 und 3 RPG);
  • die Anregungen aus der Bevölkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG);
  • die Sachpläne und Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) und den Richtplan (Art. 8 RPG) berücksichtigen;
  • und wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung trägt.

Insbesondere legt sie dar, welche Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen bestehen und welche notwendigen Massnahmen in welcher zeitlichen Folge ergriffen werden, um diese Reserven zu mobilisieren oder die Flächen einer zonenkonformen Überbauung zuzuführen.

Der Raumplanungsbericht ist ein wesentlicher Teil der Planung, der merklich an Bedeutung gewonnen hat. Seine wichtigsten Inhalte sind:

  • Planungsgegenstand
  • Übergeordnete Ziele
  • Thematische Fragestellungen
  • Information und Mitwirkung
  • Zielerreichung, Zielkonflikte und Interessenabwägung
  • Würdigung der Planung und Ausblick

Die vorliegende Arbeitshilfe soll den Gemeinden und den Planungsbüros die Arbeit erleichtern, die Abläufe optimieren und letztlich den Planungsprozess verbessern. Mit den Ablaufdiagrammen und mit themenspezifischen Fragestellungen wird schnell erkannt, welche Bereiche bei einer anzugehenden Planung von Bedeutung sind und vertieft untersucht werden müssen.

Aufgrund der geänderten Grundlagen (insbesondere Revision Raumplanungsgesetz und Raumplanungsverordnung, Revision kantonaler Richtplan, Planungs- und Baugesetz) ist die Arbeitshilfe teilweise nicht mehr aktuell. Die Überarbeitung folgt.

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Ortsplanung

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen