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Der Raumplanungsbericht nach Artikel 47 der Raumplanungsverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Er enthält unter anderem auch Erläuterungen zur vorgenommenen Interessenabwägung. Diese Seite gibt Hilfestellungen für das Verfassen des Berichts wie auch für die Interessenabwägung.

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