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Vorhaben, die gemäss Bundesrecht dem Verbandsbeschwerderecht unterstehen, sind entsprechend zu publizieren. Beschwerdeberechtigte Organisationen im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes müssen sich aus der Veröffentlichung ein hinreichend klares Bild von Art und Tragweite des geplanten Vorhabens machen können.

Mit dem vorliegenden Merkblatt soll den Stellen, die auf der amtlichen Publikationsplattform ein Vorhaben publizieren, bei dem Verbände einspracheberechtigt sind1, ein Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden mit dem Ziel, eine möglichst einheitliche Publikationspraxis sicherzustellen.

Das vorliegende Merkblatt soll als Ergänzung dienen zur vom Bundesamt für Umwelt BAFU im Dezember 2021 veröffentlichten Vollzugshilfe für erstinstanzliche Entscheidbehörden betreffend Anforderungen an die Publikation von Projekten, die dem Verbandsbeschwerderecht unterliegen (abrufbar auf der Seite des BAFU oder unter diesem Direktlink).

1 Vgl. Art. 55 ff. des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz; SR 814.01; abgekürzt USG) und 12 ff. des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451; abgekürzt NHG)