Der Richtplan ist das Führungs- und Koordinationsinstrument der Regierung in der Raumplanung. Mit dem Richtplan werden Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons St.Gallen gesetzt und die zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung erforderlichen Tätigkeiten festgelegt.
Aktuell gültiger Richtplan
Der Richtplan besteht aus folgenden Teilen (Stand August 2022):
- S11 Siedlungsgebiet
- S12 Bauzonendimensionierung
- S13 Siedlungsentwicklung nach innen
- S14 Abstimmung Siedlung und Verkehr
- S15 Vorhaben gewichtigen Auswirkungen
- S16 Siedlungsgliedernde Freiräume
- S21 Arbeitszonenbewirtschaftung
- S22 Strategische Arbeitsplatzstandorte
- S23 Wirtschaftliche Schwerpunktgebiete
- S31 Schützenswerte Ortsbilder
- S32 Schützenswerte Industriebauten
- S33 Schützenswerte archäologische Fundstellen
- S41 Öffentliche Bauten und Anlagen
- S42 Publikumsintensive Einrichtungen
- S43 Durchgangs- und Standplätze für Fahrende
- S44 Touristische Entwicklungskonzepte
- S51 Weiler
- S52 Streusiedlungsgebiete
- S53 Landschaftsprägende Bauten
- V Einleitung
- V11 Fruchtfolgeflächen
- V12 Intensivlandwirtschaftszone
- V13 Meliorationen
- V21 Waldfunktionen
- V22 Waldfeststellung ausserhalb Bauzone
- V31 Vorranggebiete Natur und Landschaft
- V32 Lebensraumverbund
- V33 Wanderungskorridore
- V34 Seeufer Bodensee
- V35 Seeufer Walensee
- V36 Seeufer Zürich-/Obersee
- V37 Tektonikarena Sardona
- V41 Naturgefahren
- V42 Hochwasserschutz Linth
- V51 Touristische Transportanlagen
- V53 Beschneiungsanlagen
- V54 Golfplätze
- VI Einleitung
- VI11 Gesamtverkehr
- VI12 Agglomerationsprogramm SG Arbon-Rorschach
- VI13 Agglomerationsprogramm Obersee
- VI14 Agglomerationsprogramm Wil
- VI15 Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein
- VI21 Strassen inkl. Langsamverkehr
- VI31 Öffentlicher Fernverkehr
- VI32 Öffentlicher Regionalverkehr
- VI35 Anschlussgeleise
- VI36 Standorte für den kombinierten Güterverkehr
- VI41 Luftfahrtanlagen
- VII Einleitung
- VII11 Mobilfunkanlagen
- VII22 Übertragungsleitungen
- VII23 Windenergieanlagen
- VII24 Neu zu erstellende Wasserkraftanlagen
- VII31 Grundwasserreserven
- VII32 Wasserversorgungsanlagen
- VII33 Abwasserentsorgung
- VII41 Abbaustandorte
- VII61 Deponien
- VII62 Kehrichtverbrennungsanlagen
- VII71 Waffen- und Schiessplätze
Der gesamte und aktuelle Richtplantext (Stand August 2022) kann hier bezogen werden:
Weitere Informationen zum Richtplan
Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz werden die kantonalen Richtpläne in der Regel alle 10 Jahre gesamthaft überprüft. Das Richtplankapitel Siedlung wurde durch den Bundesrat am 1. November 2017 genehmigt. Die weiteren Kapitel werden derzeit überarbeitet.
Der St.Galler Richtplan ist als dynamisches und entwicklungsfähiges Führungs- und Koordinationsinstrument konzipiert. Der Richtplan wird in der Regel jährlich angepasst.
Für den Richtplan liess das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation verschiedene Studien erarbeiten.
Noch offene Fragen?
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen