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Der St.Galler Richtplan ist als dynamisches und entwicklungsfähiges Führungs- und Koordinationsinstrument konzipiert. Der Richtplan wird regelmässig angepasst.

Laufende Verfahren

Gemäss Art. 34 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) sind die nach- und nebengeordneten Planungsträger bei Änderungen des Richtplans rechtzeitig anzuhören. Die Anhörung wurde von Anfang März bis Ende April 2025 durchgeführt und im Bericht zur Anhörung dokumentiert. Von Anfang Juli bis Ende September 2025 hatte das Bau- und Umweltdepartement den Entwurf der Richtplan-Anpassung 2025 zur öffentlichen Mitwirkung gemäss Art. 34 Abs. 2 PBG aufgelegt und zudem den Parteien und Verbänden zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Einwände und Vorschläge der Vernehmlasser sowie die Stellungnahme der St.Galler Regierung sind im Bericht zur Mitwirkung zusammengefasst.

Nach der Auswertung der Vernehmlassung sowie der Vorprüfung durch den Bund hat die Regierung am 3. Februar 2026 die bereinigte Anpassung 2025 verabschiedet und dem Bund zur Genehmigung weitergeleitet. Nach der Genehmigung, die wir im zweiten Quartal 2026 erwarten, werden die neuen und geänderten Teile in den geltenden Richtplan eingefügt.

Abgeschlossene Verfahren

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