Der St.Galler Richtplan ist als dynamisches und entwicklungsfähiges Führungs- und Koordinationsinstrument konzipiert. Der Richtplan wird in der Regel jährlich angepasst.
Der Richtplan ist das Führungs- und Koordinationsinstrument der Regierung in der Raumplanung. Mit dem Richtplan werden Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons St.Gallen gesetzt und die zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung erforderlichen Tätigkeiten festgelegt.
Damit die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht in den Richtplan aufgenommen werden können, wird der St.Galler Richtplan jährlich angepasst. Untenstehende Übersicht zeigt die in der Anpassung 23 geänderten bzw. gesamthaft überarbeiteten Koordinationsblätter:
- S41 Öffentliche Bauten und Anlagen: Aktualisierung des Koordinationsblatts;
- VE11 Mobilfunkanlagen: Aktualisierung des bisherigen Koordinationsblatts VII11 Mobilfunkanlagen;
- VE12 Übertragungsleitungen: Gesamthafte Überarbeitung des bisherigen Koordinationsblatts VII22 Übertragungsleitungen;
- VE13 Windenergie: Gesamthafte Überarbeitung des bisherigen Koordinationsblatts VII23 Windenergieanlagen auf Basis der fachlichen Grundlage zur Ermittlung von Eignungsgebieten;
- VE21 Grundwasserreserven: Aktualisierung des bisherigen Koordinationsblatts VII31 Grundwasserreserven;
- VE31 Abbau-und Deponiestandorte: Gesamthafte Überarbeitung und Zusammenführung der bisherigen Koordinationsblätter VII41 Abbaustandorte und VII61 Deponien auf Basis der neuen Wegleitung 2022;
- VE32 Kehrichtverbrennungsanlagen: Aktualisierung desbisherigen Koordinationsblatts VII62 Kehrichtverbrennungsanlagen;
- VE41 Militärische Infrastrukturanlagen: Aktualisierung und Ergänzung des bisherigen Koordinationsblatts VII71 Waffen- und Schiessplätze
Für die anstehende öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung wird für die Planung von Windenergieanlagen auf Stufe Nutzungsplanung der kantonale Sondernutzungsplan als Leitverfahren aufgeführt. Ob der kommunale oder der kantonale Sondernutzungsplan zur Anwendung kommt, beschliesst die Regierung abschliessend mit dem Erlass des Richtplans. Die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung soll dazu dienen, dass alle Interessen und Argumente für oder gegen den kantonalen oder kommunalen Sondernutzungsplan vorliegen. Die Regierung wird diese Ergebnisse in ihre Erwägungen einbeziehen.
Bezug der Unterlagen
Mittels Publikationsplattform ist die Bevölkerung eingeladen, den Vernehmlassungsentwurf bei der Gemeinderatskanzlei (Stadt St.Gallen: Baudokumentation im Amtshaus) einzusehen. Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung sind zudem auch hier einsehbar:
Richtplan-Anpassung 23, Vernehmlassungsentwurf:
Grundlagen zum Themenbereich Windenergie
Grundlagen zum Themenbereich Abbau und Deponie
Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren
Das Mitwirkungs-und Vernehmlassungsverfahren richtet sich sowohl an Behörden als auch an Private, politische Organisationen und Verbände. Ebenso sind die nach- und nebengeordneten Planungsträger eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Das Mitwirkungs-und Vernehmlassungsverfahren wird als E-Mitwirkung durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Bitte erfassen Sie bis 30. September 2023 Ihre Stellungnahme mittels E-Mitwirkungen.
Nicht im E-Mitwirkungstool erstellte Eingaben richten Sie an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen (info.budareg@sg.ch).
Anhörung nach Artikel 34 PBG
Gemäss Art. 34 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) sind die nach- und nebengeordneten Planungsträger bei Änderungen des Richtplans rechtzeitig anzuhören. Mit Schreiben vom 16. Februar 2023 wurden die Gemeinden und Regionen eingeladen, zu den Anhörungsunterlagen bis 6. April 2023 Stellung zu nehmen. Nebst den geänderten Koordinationsblättern wurden auch der Grundlagenbericht zur Ermittlung der Windeignungsgebiete (inkl. Anhängen) sowie die Wegleitung 2022 «Planung, Errichtung und Betrieb von Materialabbaustellen und Deponien» der Anhörung unterstellt. Der Bericht zur Anhörung fasst die Anträge und Anregungen zusammen und zeigt, wie die Regierung diese berücksichtigt. Die vollständige Übersicht der Stellungnahmen und deren Beurteilung finden sich im Abschnitt «Auswertung der Stellungnahmen». Die aufgrund der Anhörung vorgenommen Änderungen und Präzisierungen am Vernehmlassungsentwurf der Richtplan-Anpassung 23 sind im Dokument «Vernehmlassungsentwurf - Vergleichsversion Anhörung» dargestellt.
Die Anpassung 22 des Richtplans wurde von der Regierung am 7. Februar 2023
erlassen und vom UVEK am 12. Oktober 2023 genehmigt.
Der gesamthaft überarbeitete Richtplan Teil Mobilität wurde von der Regierung am 21. Juni 2022 erlassen und vom Bundesrat am 15. Februar 2023 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 21 wurde von der Regierung am 8. Februar 2022 erlassen und vom UVEK am 15. August 2022 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 20 wurde von der Regierung am 10. November 2020 erlasse und vom UVEK am 26. April 2021 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 19 wurde von der Regierung am 17. Dezember 2019 erlassen und vom UVEK am 3. September 2020 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 18 wurde von der Regierung am 26. März 2019 erlassen und vom UVEK am 4. September 2019 genehmigt.
Der gesamthaft überarbeitete Richtplan Teil Siedlung wurde von der Regierung am 17. Januar 2017 erlassen und vom Bundesrat am 1. November 2017 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 16 wurde von der Regierung am 23. Januar 2018 erlassen und vom UVEK am 28. August 2018 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 15 wurde von der Regierung am 28. Juni 2016 erlassen und vom UVEK am 3. Februar 2017 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 14 wurde von der Regierung am 3. Februar 2015 erlassen und vom UVEK am 14. August 2015 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 13 wurde von der Regierung am 5. November 2013 erlassen und vom UVEK am 12. Juni 2014 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 12 wurde von der Regierung am 9. Oktober 2012 erlassen und vom UVEK am 5. März 2013 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 11 wurde von der Regierung am 30. August 2011 erlassen und vom UVEK am 15. Februar 2012 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 10 wurde von der Regierung am 31. August 2010 erlassen und vom UVEK am 13. Dezember 2010 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 09 wurde von der Regierung am 30. Juni 2009 erlassen und vom UVEK am 7. Januar 2010 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung Herbst 08 wurde von der Regierung am 12. Mai 2009 erlassen und vom UVEK am 20. August 2009 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 08 wurde von der Regierung am 1. Juli 2008 erlassen und vom UVEK am 16. September 2008 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 07 wurde von der Regierung am 18. September 2007 erlassen und vom UVEK am 12. Dezember 2007 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 06 wurde von der Regierung am 20. Juni 2006 erlassen und vom UVEK am 17. Oktober 2006 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 05 wurde von der Regierung am 28. Juni 2005 erlassen und vom UVEK am 7. Oktober 2005 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 04 wurde von der Regierung am 24. August 2004 erlassen und vom UVEK am 13. Dezember 2004 genehmigt.
Noch offene Fragen?
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen