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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden.

Meldepflichtige Stellen dürfen während fünf Arbeitstagen nicht öffentlich publiziert werden. In dieser Zeit sind diese Stellen ausschliesslich für die beim RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich. Die Stellensuchenden erhalten einen zeitlichen Vorsprung im Bewerbungsverfahren.

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