Branchenlösung
Bei diesem Vollzugsmodell werden Routineaufgaben an die Branche ausgelagert. Gemäss Vereinbarung zwischen Staat und Branche bezeichnet die Branche selber eine Instanz, die bei den betroffenen Betrieben kontrolliert, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Aufgabe des Staates besteht dann noch darin, die Arbeit dieser "Branchen-Instanz" zu beaufsichtigen. In der Regel erfolgt dies mit unangekündigten Stichproben.
Entsprechende Regelungen, die sich bewährt haben, bestehen im Kanton St.Gallen bereits seit einigen Jahren für mehrere Branchen. Auf diese Weise werden Kontrollaufgaben erfüllt, die von den staatlichen Stellen bisher nur unzureichend wahrgenommen werden konnten. Neben den positiven Auswirkungen auf die Umwelt fallen bei diesem branchenweiten Vollzug insbesondere auch die Vorteile für die Betriebe ins Gewicht, werden doch bei derartigen Lösungen alle Unternehmungen einer Branche vollzugsmässig gleich behandelt.
Liste der Branchen mit Selbstkontrollen im Kanton St.Gallen
- Abbau von Sand, Kies und Fels
- Autogewerbe und Tankstellen
- Baustoff-Recyclinganlagen
- Erdgasleitungen
- Grosstanklager
- Dichtheitskontrollen Hofdüngerlager
- Kompostier- und Vergäranlagen
- Malereien
- Textilreinigungsbetriebe
Umweltmanagementsysteme
Mit dem Aufbau eines Umweltmanagementsystems können Sie den eigenen Spielraum bei der Umsetzung der Umweltvorschriften optimal nutzen. Davon profitieren Ihr Unternehmen und die Umwelt gleichermassen.
Zwar werden die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung mit einem Umweltmanagementsystem nicht ausser Kraft gesetzt, aber die systematische Dokumentation von umweltrelevanten Daten erleichtert die Zusammenarbeit mit den Behörden.
Im Rahmen der Zertifizierung muss abgeklärt werden, ob alle relevanten Vorschriften eingehalten sind (legal compliance). Gute Dienste kann Ihnen dabei das Verzeichnis "Umweltschutzvorschriften" leisten (siehe Link unten).
Allgemeine Auskünfte sowie eine erste Besprechung sind als Dienstleistung unseres Amtes für Firmen unentgeltlich. Weitergehende Abklärungen sowie individuelle Begleitungen werden nach den für die Verwaltung geltenden Ansätzen verrechnet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Firmenansprechpartner oder das Abteilungssekretariat der Abteilung Industrie und Gewerbe im Amt für Umwelt.
Fragen rund ums Bauen
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