Logo Kanton St.Gallen

Zum Erhalt unserer einzigartigen Natur und Landschaft erlassen im Kanton St. Gallen die Gemeinden Schutzverordnungen. Diese Verordnungen dienen dem Schutz gefährdeter Lebensräume, der Förderung der Biodiversität und dem Erhalt wertvoller Landschaftselemente. Ob es sich um Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzzonen oder Denkmalschutzmassnahmen handelt – jede Verordnung unterstützt das Ziel, die natürliche Vielfalt und Schönheit unserer Region für heutige und zukünftige Generationen zu bewahren.

Diese Wegleitung soll den Gemeinden sowie Planungs- und Ökobüros bei der Erstellung und Revision von Schutzverordnungen helfen. Sie umfasst nur den Bereich Natur und Landschaft, ohne Denkmalschutz und Archäologie. Das Muster zum Schutzverordnungs-Reglement umfasst ebenfalls den Teil Natur und Landschaft. Wir aktualisieren es regelmässig.

Noch offene Fragen?

Pirmin Reichmuth

Pirmin Reichmuth

Leiter Fachbereich Verfahren und Mitberichte

Fachbereich Verfahren und Mitberichte

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen