
27 Jahre lang sind mehr Personen aus dem Kanton St.Gallen in die anderen Kantone weg, als aus diesen zugezogen (negativer interkantonaler Wanderungssaldo). 2021 bringt die Wende: 332 Personen beträgt der positive Wanderungssaldo. Dabei fällt vor allem die deutliche Zunahme der Zuzüge aus den Kantonen Zürich und Schwyz ins Auge. Die Intensität und Richtung des Bevölkerungsaustauschs variiert abhängig vom Ziel- resp. Herkunftskanton. Die meisten Wanderungsbewegungen finden zwischen dem Kanton St.Gallen und seinen Nachbarkantonen statt. Am intensivsten sind die Wanderungsbewegungen zwischen dem Kanton St.Gallen und den Kantonen Zürich und Thurgau.
Die interkantonale Wanderungsintensität (Summe der Zu- und Wegzüge) liegt im Jahr 2021 auf dem Niveau der Vorjahre.
Ein positiver interkantonaler Wanderungssaldo deutet in der Regel auf die Attraktivität des Kantons als Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsstandort hin.
Der interkantonale Wanderungssaldo der ständigen Wohnbevölkerung eines Kantons berechnet sich aus den Zuzügen von Personen der ständigen Wohnbevölkerung in diesen Kanton minus die Wegzüge aus diesem Kanton in einen anderen Schweizer Kanton.
Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen:
• alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz;
• ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder EDA-Ausweis [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]);
• ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten;
• Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.
Publikationsdatum: 25.8.2022
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 1.9.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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