
Die behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie hatten im Frühjahr 2020 zu einem zuvor noch nie beobachteten Anstieg der Voranmeldungen zur Kurzarbeit geführt. Es wurde für über 100'000 Mitarbeitende Kurzarbeit vorangemeldet. Allerdings hat sich im Laufe der Folgemonate aufgrund der tatsächlich in Anspruch genommenen Kurzarbeitsentschädigung abgezeichnet, dass ein grosser Teil der Betriebe im Herbst auf eine Verlängerung verzichten würde. Tatsächlich betrug im Oktober 2020 die Zahl der zur Kurzarbeit angemeldeten Beschäftigten im Kanton St.Gallen 28'500, was im langjährigen Vergleich immer noch ein sehr hoher Wert war. Auf den Jahreswechsel hin haben sich die Voranmeldungen wieder etwas erhöht, auf rund 40'000. Im Frühjahr 2021 ist die Zahl nochmals leicht angestiegen, auf knapp 43'000. Ende 2021 lag sie noch bei gut 9'000, seither ist sie auf aktuell rund 3'400 gesunken.
Die Voranmeldungen betreffen 1,1% der Beschäftigten im Kanton St.Gallen. Unter den Wahlkreisen liegen das Rheintal mit 3,4% und Werdenberg mit 2,6% deutlich über dem kantonalen Mittelwert, wenige Voranmeldungen gibt es dagegen im Wahlkreis St.Gallen und im Sarganserland (je 0,3%).
Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird an Betriebe ausgerichtet, die aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend die Arbeitszeit im ganzen Betrieb oder Teilen davon reduzieren müssen. Ziel ist das Vermeiden von Kündigungen. Unter "wirtschaftlichen Gründen" werden konjunkturell bedingte Einbrüche der Produktion verstanden. Der Arbeitsausfall darf nicht selbstverschuldet (Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten) oder auf rein saisonale oder andere branchenübliche Schwankungen zurückzuführen sein. Kurzarbeit wird in aller Regel von Firmen aus dem produzierenden Sektor beantragt. Gesuche aus dem Dienstleistungsbereich (etwa Handel, Transport, Lagerei) kommen vor, sind aber selten.
Die Zahl der Betriebe und der Mitarbeitenden, die tatsächlich KAE beziehen, liegt tiefer als die Zahl der Voranmeldungen. Letztere kann deshalb vor allem als Stimmungsbarometer für die erwartete konjunkturelle Entwicklung betrachtet werden.
Privatwirtschaftliche Unternehmen können bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde Kurzarbeit für den ganzen Betrieb oder eine oder mehrere Betriebsabteilungen anmelden. Dabei geben sie die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze bzw. Mitarbeitenden, die prozentuale Reduktion der Arbeitszeit und den genauen Zeitraum für die Dauer der Kurzarbeit bekannt. Die Aussage, im Monat X sei die Zahl von Y Mitarbeitenden von vorangemeldeter Kurzarbeit betroffen, heisst: für den Monat X war die Zahl von Y Mitarbeitenden von den Unternehmen für Kurzarbeit vorangemeldet worden. Die Erhebung der Voranmeldungen erfolgt kurz nach dem Monatsende. Es kann vorkommen, dass zu diesem Zeitpunkt einzelne Gesuche noch nicht erfasst sind oder im Laufe des Monats noch weitere Gesuche eintreffen.
Bei der Berechnung der Anzahl betroffener Mitarbeitender pro 100 Beschäftigten wird die aktuellste vorliegende Zahl der Beschäftigten verwendet.
Geplante nächste Aktualisierung bis spätestens: 15.07.2022
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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