
Die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie hatten im Frühjahr 2020 zu einem zuvor noch nie beobachteten Anstieg der Voranmeldungen zur Kurzarbeit geführt. Über 100'000 Mitarbeitende wurden zu Kurzarbeit vorangemeldet. Normalerweise liegen die Werte zwischen 300 und 3'000. 2024 lagen sie, ausser im Sommer, immer über 2'000, Anfang 2025 sogar um 3'000. Danach setzte ein Rückgang ein, aktuell sind es um 1'800. Die Voranmeldungen betrafen zuletzt 0,6 Prozent der Beschäftigten im Kanton St.Gallen. Regional betrachtet am meisten sind es im Wahlkreis Rorschach mit 1,2 Prozent, am wenigsten im Toggenburg und im Sarganserland mit sehr wenigen Betroffenen. Die Befürchtung, die Erhöhung der US-Zölle könnte sich in einer Erhöhung der Kurzarbeit niederschlagen, hat sich bis jetzt nicht bewahrheitet.
Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird an Betriebe ausgerichtet, die aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend die Arbeitszeit im ganzen Betrieb oder Teilen davon reduzieren müssen. Ziel ist das Vermeiden von Kündigungen. Unter "wirtschaftlichen Gründen" werden konjunkturell bedingte Einbrüche der Produktion verstanden. Der Arbeitsausfall darf nicht selbstverschuldet (Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten) oder auf rein saisonale oder andere branchenübliche Schwankungen zurückzuführen sein. Kurzarbeit wird in aller Regel von Firmen aus dem produzierenden Sektor beantragt. Gesuche aus dem Dienstleistungsbereich (etwa Handel, Transport, Lagerei) kommen vor, sind aber selten.
Die Zahl der Betriebe und der Mitarbeitenden, die tatsächlich KAE beziehen, liegt tiefer als die Zahl der Voranmeldungen. Letztere kann deshalb vor allem als Stimmungsbarometer für die erwartete konjunkturelle Entwicklung betrachtet werden.
Privatwirtschaftliche Unternehmen können bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde Kurzarbeit für den ganzen Betrieb oder eine oder mehrere Betriebsabteilungen anmelden. Dabei geben sie die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze bzw. Mitarbeitenden, die prozentuale Reduktion der Arbeitszeit und den genauen Zeitraum für die Dauer der Kurzarbeit bekannt. Die Aussage, im Monat X sei die Zahl von Y Mitarbeitenden von vorangemeldeter Kurzarbeit betroffen, heisst: für den Monat X war die Zahl von Y Mitarbeitenden von den Unternehmen für Kurzarbeit vorangemeldet worden. Die Erhebung der Voranmeldungen erfolgt kurz nach dem Monatsende. Es kann vorkommen, dass zu diesem Zeitpunkt einzelne Gesuche noch nicht erfasst sind oder im Laufe des Monats noch weitere Gesuche eintreffen.
Bei der Berechnung der Anzahl betroffener Mitarbeitender pro 100 Beschäftigten wird die aktuellste vorliegende Zahl der Beschäftigten verwendet.
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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