
Im Jahr 2020 haben im Kanton St.Gallen insgesamt 10'676 Personen finanzielle Leistungen der Sozialhilfe bezogen, das sind 41 Personen mehr als im Vorjahr und entspricht einer minimalen Zunahme um 0,4 Prozent. Die Sozialhilfequote liegt unverändert bei 2,1 Prozent. Insgesamt betrachtet hat die im Zuge der COVID-19 Pandemie zunächst angestiegene Arbeitslosigkeit 2020 nicht unmittelbar zu einer Zunahme der Sozialhilfe Beziehenden geführt. Dies aufgrund des vorgelagerten Sicherungssystems der Arbeitslosenversicherung und vielfältiger Massnahmen auf nationaler (z.B. Corona-Erwerbsersatz, Stopp von Aussteuerungen, zusätzliche Taggelder) und kantonaler Ebene (Corona-Hilfen). Auf regionaler und kommunaler Ebene zeigen sich jedoch zwischen 2019 und 2020 durchaus Veränderungen in der Anzahl der unterstützten Personen. Gemeinden mit weniger als 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern verzeichnen 2020 eher leichte Zunahmen der unterstützten Personen und die grösseren Gemeinden eher Abnahmen. Bei der Interpretation der Entwicklungen zwischen 2019 und 2020 ist neben der COVID-19 Pandemie auch zu berücksichtigen, dass im Jahr 2015 eine grosse Zahl an Asylgesuchen gestellt wurde. Für all jene Personen, die 2015 als Flüchtling anerkannt und eine Bewilligung B erhalten haben, endete nun während des Jahres 2020 die Finanzierung der Sozialhilfe durch die Globalpauschalen des Bundes. Falls die vollständige wirtschaftliche Selbstständigkeit innerhalb dieser 5 Jahre nicht erreicht werden konnte und weiterhin eine Unterstützung notwendig ist, wird diese ab 2020 durch die kommunale Sozialhilfe geleistet so dass auch durch diesen Effekt die Zahl der unterstützten Personen in den Gemeinden zunehmen kann.
Auf Ebene der Schweiz ist die Anzahl der unterstützten Personen 2020 leicht angestiegen (0,2 Prozent). Die Sozialhilfequote bleibt jedoch angesichts der kleinen Zunahme unverändert bei 3,2 Prozent. Insgesamt liegt das schweizerische Sozialhilferisiko im Jahr 2020 nach wie vor deutlich höher als im Kanton St.Gallen.
Im Kanton St.Gallen nehmen die Sozialhilfequoten der Gemeinde mit wachsender Besiedlungsdichte des Gemeindegebietes tendenziell zu. Erhöhte Sozialhilfequoten sind insbesondere bei Gemeinden mit Zentrumsfunktion festzustellen.
Die Sozialhilfequote ist ein Indikator für das Ausmass der bekämpften Armut in einer Gesellschaft. Als bekämpfte Armut werden Lebensverhältnisse bezeichnet, deren materielle Ressourcenausstattung sowohl aus Sicht des politischen Gemeinwesens wie der Betroffenen erklärtermassen unter dem Existenzminimum liegt. Dem gegenüber steht die sogenannte verdeckte Armut, von welcher jene Menschen betroffen sind, die keinen Sozialhilfeanspruch geltend machen, obwohl deren wirtschaftlichen Verhältnisse dies erlauben würden. Sie wird durch die Sozialhilfequote nicht abgebildet. Die Sozialhilfequote eines Gebietes wird wesentlich beeinflusst durch die Bevölkerungszusammensetzung und deren Ressourcenpotential sowie durch die für die Bevölkerung zugänglichen Erwerbsmöglichkeiten, wobei die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen durch die Konjunkturlage beeinflusst wird. Auch soziale Komponenten können die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen beeinflussen, da in bevölkerungsmässig grösseren Gemeinden die Anonymität zumeist ausgeprägter und daher die Hemmschwelle gegenüber den Behörden tendenziell kleiner ist als in Dorfgemeinden. Ein weiterer wesentlicher Zusammenhang besteht zur Ausgestaltung der Sozialleistungen, die der kommunalen Sozialhilfe vorgelagert sind und diese entlasten können (beispielsweise ausserordentliche kantonale Ergänzungsleistungen). Dies ist insbesondere bei einem interkantonalen Vergleich von Sozialhilfequoten zu berücksichtigen, da solche vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen von Kanton zu Kanton in Umfang und Ausgestaltung verschieden sein können.
Die Sozialhilfequote beziffert den Anteil der Personen, die finanzielle Sozialhilfe der politischen Wohngemeinde beziehen, an der Wohnbevölkerung eines ausgewählten Gebietes und errechnet sich wie folgt: Anzahl Sozialhilfe der Gemeinde beziehende Personen im Kalenderjahr geteilt durch die Anzahl Personen der ständigen Wohnbevölkerung am Vorjahresende, multipliziert mit hundert. Wird die Sozialhilfequote für Teilgruppen der Bevölkerung (z.B. Altersgruppen) berechnet, so wird als Teiler die Anzahl der Personen der jeweiligen Teilgruppe der ständigen Wohnbevölkerung verwendet.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.03.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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