
Im Jahr 2018 haben im Kanton St.Gallen insgesamt 10'941 Personen finanzielle Leistungen der Sozialhilfe bezogen, das sind 322 Personen weniger als im Vorjahr und entspricht einer Abnahme um 2,9 Prozent. Dies ist der erste Rückgang Sozialhilfe beziehender Personen im Kanton St.Gallen seit 10 Jahren. Die Sozialhilfequote liegt unverändert bei 2,2 Prozent. Auf Ebene der Schweiz ist die Anzahl der unterstützten Personen 2018 ebenfalls gesunken (-2%) und die Sozialhilfequote geht auf 3,2 Prozent zurück. Insgesamt liegt das schweizerische Sozialhilferisiko im Jahr 2018 nach wie vor deutlich höher als im Kanton St.Gallen.Im Kanton St.Gallen nehmen die Sozialhilfequoten der Gemeinde mit wachsender Besiedlungsdichte des Gemeindegebietes tendenziell zu. Erhöhte Sozialhilfequoten sind insbesondere bei Gemeinden mit Zentrumsfunktion festzustellen.
Die Sozialhilfequote ist ein Indikator für das Ausmass der bekämpften Armut in einer Gesellschaft. Als bekämpfte Armut werden Lebensverhältnisse bezeichnet, deren materielle Ressourcenausstattung sowohl aus Sicht des politischen Gemeinwesens wie der Betroffenen erklärtermassen unter dem Existenzminimum liegt. Dem gegenüber steht die sogenannte verdeckte Armut, von welcher jene Menschen betroffen sind, die keinen Sozialhilfeanspruch geltend machen, obwohl deren wirtschaftlichen Verhältnisse dies erlauben würden. Sie wird durch die Sozialhilfequote nicht abgebildet. Die Sozialhilfequote eines Gebietes wird wesentlich beeinflusst durch die Bevölkerungszusammensetzung und deren Ressourcenpotential sowie durch die für die Bevölkerung zugänglichen Erwerbsmöglichkeiten, wobei die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen durch die Konjunkturlage beeinflusst wird. Auch soziale Komponenten können die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen beeinflussen, da in bevölkerungsmässig grösseren Gemeinden die Anonymität zumeist ausgeprägter und daher die Hemmschwelle gegenüber den Behörden tendenziell kleiner ist als in Dorfgemeinden. Ein weiterer wesentlicher Zusammenhang besteht zur Ausgestaltung der Sozialleistungen, die der kommunalen Sozialhilfe vorgelagert sind und diese entlasten können (z.B. ausserordentliche kantonale Ergänzungsleistungen). Dies ist insbesondere bei einem interkantonalen Vergleich von Sozialhilfequoten zu berücksichtigen, da solche bedarfsabhängigen Sozialleistungen von Kanton zu Kanton in Umfang und Ausgestaltung verschieden sein können.
Die Sozialhilfequote beziffert den Anteil der Personen, die finanzielle Sozialhilfe der politischen Wohngemeinde beziehen, an der Wohnbevölkerung eines ausgewählten Gebietes und errechnet sich wie folgt: Anzahl Sozialhilfe der Gemeinde beziehende Personen im Kalenderjahr geteilt durch die Anzahl Personen der ständigen Wohnbevölkerung am Vorjahresende, multipliziert mit hundert. Wird die Sozialhilfequote für Teilgruppen der Bevölkerung (z.B. Altersgruppen) berechnet, so wird als Teiler die Anzahl der Personen der jeweiligen Teilgruppe der ständigen Wohnbevölkerung verwendet.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.04.2021
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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