
Insgesamt 2'102 Fälle haben den Sozialhilfebezug im Jahr 2020 beendet, wobei eine verbesserte Erwerbssituation trotz COVID-19 Pandemie die häufigste Ursache für den Abschluss war (684 Fälle, blaue Balken). Jeder dritte abgeschlossene Fall konnte die Sozialhilfe somit aufgrund der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, der Erhöhung des Beschäftigungsumfangs oder einer verbesserten Lohnsituation verlassen. Zweithäufigster Austrittsgrund war mit einem Gesamtanteil von 31 Prozent eine Beendigung der Zuständigkeit infolge von Wegzug, Kontaktabbruch oder Todesfällen (grüne Balken). In 30 Prozent der Fälle endete der Sozialhilfebezug infolge einer Inanspruchnahme anderer Leistungen, wobei der Bezug von IV-Leistungen mit 12 Prozent davon den grössten Teil ausmacht. Hierin zeigt sich zum einen die Überbrückungsfunktion der Sozialhilfe, denn teilweise bestehen zwischen der Beantragung einer Leistung bei einem Versicherungsträger und deren Zuteilung grössere Zeitspannen, die nicht mit eigenen finanziellen Mitteln überbrückt werden können. Weiter zeigen Austrittsgründe wie die Existenzsicherung durch IV-Leistungen auch, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nicht bei allen Sozialhilfe Beziehenden umsetzbar ist und die Fähigkeit, den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, nicht in jedem Fall wieder herstellbar ist.
Die Beendigungsgründe geben Hinweise darauf, in welchem Mass bei Verlassen der Sozialhilfe eine Wiedererlangung der wirtschaftlichen Selbständigkeit erfolgt ist. Nicht in jedem Falle bedeutet der Abschluss des Sozialhilfedossiers auch eine definitive Beendigung des Sozialhilfebezuges. Im Falle von Wohnortwechseln ist es möglich, dass die Bezügerin/der Bezüger von der Sozialbehörde des neuen Wohnorts in die Sozialhilfe aufgenommen wird.
Die Anzahl Beendigungsgründe wird ermittelt indem bei den in einem Kalenderjahr abgeschlossenen Sozialhilfedossiers der Hauptgrund der Beendigung pro Dossier ausgezählt wird.
Der Anteil der einzelnen Beendigungsgründe berechnet sich wie folgt: Anzahl der mit Beendigungsgrund X abgeschlossenen Fälle im Kalenderjahr geteilt durch Anzahl aller im Kalenderjahr abgeschlossenen Fälle, multipliziert mit hundert. Fehlende Angaben beim Beendigungsgrund werden nicht berücksichtigt.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.03.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen