Die Zahl der Personenwagen nimmt im Kanton St.Gallen kontinuierlich zu. Im Zeitraum von 1990 bis 2018 ist der Personenwagenbestand um rund 115'000 Fahrzeuge angewachsen, was einer Zunahme um 69 Prozent entspricht. Die ständige Wohnbevölkerung ist im gleichen Zeitraum um etwa 21 Prozent gewachsen. Prozentual am stärksten zugenommen (plus 161 Prozent) hat die Zahl der leistungsstärksten Personenwagen mit Hubraum von 2500 und mehr cm3. Im Jahr 2018 umfasste diese Kategorie insgesamt 40'200 Fahrzeuge. Ihre Zahl nimmt seit 2017 leicht ab. Die Fahrzeuge im Bereich von 1800 bis 1999 cm3 verzeichnen ebenfalls überdurchschnittliche Zuwachsraten. Auch die leistungsschwächsten Fahrzeuge mit bis zu 1399 cm3 weisen in den letzten acht Jahren hohe Zuwachsraten auf. Welcher Anteil dieser hubraumschwachen Autos Zweit- oder Drittwagen neben Fahrzeugen mit mehr Hubraum sind, lässt sich der Fahrzeugstatistik nicht entnehmen.
Elektrisch betriebene Personenwagen sind anzahlmässig noch marginal und kommen in der Grafik deshalb nicht vor. Im Jahr 2018 waren es rund 1100 Fahrzeuge.
Ein Grossteil der geographischen Mobilität stützt sich auf die Nutzung von Motorfahrzeugen. Politisch und gesellschaftlich unerwünschte Nebeneffekte dieser Nutzung sind Bodenverbrauch, Lärm, Luftverschmutzung und Verkehrsunfälle. Der Indikator gibt Hinweise zur Nachfrage bezüglich dem motorisierten Individualverkehr und liefert Grundlagen für die Diskussion über staatliche Steuerungsmechanismen im Bereich Mobilität.
Die Strassenfahrzeugstatistik wird anhand der MOFIS-Datenbank erstellt. Die Datenbank MOFIS wird von den kantonalen Strassenverkehrsämtern gespiesen und vom Bundesamt für Strassen, Abteilung Strassenverkehr, Fahrzeug- und Führerregister (Mofis) verwaltet. Es werden jeweils die am 30. September immatrikulierten zivilen Fahrzeuge von Haltern und Halterinnen, die an diesem Stichtag Wohnsitz in der Schweiz hatten, gezählt. Die Gemeindezuordnung der Fahrzeuge erfolgt ab 2005 auf Basis der Postleitzahl der Halteradresse. Überall dort wo die Postleitzahlgebiete gemeindeübergreifend sind, ist die korrekte Gemeindezuordnung nicht gewährleistet. Autovermietungsfirmen wählen die Halteradresse teilweise nach der Höhe der Fahrzeuggebühren aus, welche von den Behörden erhoben werden.
Personenwagen sind gemäss Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge SR 741.41 (Art. 11) 'leichte Motorwagen zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin'.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 28.02.2020
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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9001 St.Gallen