
Insgesamt nahm die Bevölkerung des Kantons St. Gallen in den letzten 20 Jahren jährlich zu. Die grössten Beiträge zum Wachstum leisteten die positiven Wanderungssaldi der ausländischen Bevölkerung sowie die positiven Saldi aus Geburten und Todesfällen. Der Saldo von Geburten und Todesfällen der Personen mit Schweizerischer Staatsangehörigkeit war von 2001 bis 2007 negativ, das heisst es starben mehr Personen als neu geboren wurden. Im Jahre 2011 war erstmals wieder ein zahlenmässig bedeutsamer Geburtenüberschuss zu verzeichnen (+305). Bei der ausländischen Bevölkerung bewegte sich der Geburtenüberschuss in den letzten zehn Jahren in der Grössenordnung von 1'000 Personen. Im Jahr 2020 war der Saldo von Geburten und Todesfällen bei Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit wieder negativ, im Jahr 2021 leicht positiv. Dies ist auf die coronabedingte Übersterblichkeit im Winter 2020/2021 zurückzuführen. Die Unterschiede beim Geburtenüberschuss zwischen der Schweizer und der ausländischen Bevölkerung hängen hauptsächlich mit der unterschiedlichen Altersstruktur der beiden Bevölkerungsgruppen zusammen.
Wanderungen haben im dargestellten Zeitraum durchwegs zum Bevölkerungswachstum beigetragen, insbesondere durch die positiven Wanderungssaldi der ausländischen Wohnbevölkerung. Der rekordhohe Gesamtsaldo von 5'402 Personen im Jahr 2008 wurde in den folgenden Jahren nicht mehr erreicht. Der Gesamtsaldo im Jahr 2021 ist mit 4'484 Personen deutlich höher als im Vorjahr. Dies liegt hauptsächlich am stark gestiegenen Wanderungssaldo der ausländischen Bevölkerung.
Ein positiver Wanderungssaldo trägt zum Wachstum der Bevölkerungszahl in der entsprechenden Gebietseinheit bei, ein negativer zum Rückgang. Ein positiver Wanderungssaldo deutet in der Regel auf die Wohnort-, Arbeitsmarkt- oder Bildungsstandortattraktivität der entsprechenden Gebietseinheit hin.
Ein positiver Geburten-Todesfälle-Saldo trägt zur Zunahme, ein negativer zur Abnahme der Bevölkerungszahl in der beobachteten Raumeinheit bei.
Der Wanderungssaldo der ständigen Wohnbevölkerung berechnet sich aus den Zuzügen der ständigen Wohnbevölkerung in eine Gebietseinheit minus die Wegzüge aus derselben Gebietseinheit. Wechsel von der nicht-ständigen zur ständigen Wohnbevölkerung (z.B. Kurzaufenthalter zu Jahresaufenthaltern) werden als internationale Zuzüge und Wechsel von der nicht-ständigen zur ständigen Wohnbevölkerung als internationale Wegzüge gezählt. Im ersten Fall handelt es sich um Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, die schon in der Schweiz waren und im zweiten Fall um solche, die weiterhin in der Schweiz bleiben, jedoch keine langfristige Aufenthaltsbewilligung mehr haben.
Der Geburten-Todesfälle-Saldo der ständigen Wohnbevölkerung ergibt sich, wenn von der Anzahl Geburten die Anzahl Todesfälle abgezählt werden.
Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen:
• alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz;
• ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder EDA-Ausweis [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]);
• ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten;
• Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.
In der Datenquelle ESPOP (1980-2009) werden Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt.
Publikationsdatum: 25.8.2022
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 1.9.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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