Im Jahr 2024 lagen im Kanton St.Gallen die Ausgaben für Spitex-Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) bei 96,3 Mio. Franken, was einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von knapp 15 Prozent entspricht. Davon übernehmen die Krankenversicherungen fast 64 Prozent der Kosten (61,2 Millionen Franken). Gut 28 Prozent der Kosten (27,3 Millionen) werden von den Gemeinden und 8 Prozent von den Klientinnen und Klienten getragen (7,8 Millionen). Im Jahr 2014 erfolgte eine Anpassung des Pflegefinanzierungsgesetzes, mit einer Erhöhung der Patientenbeteiligung von 10 auf 20 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten. Dadurch wurden die Gemeinden kurzfristig entlastet, während der Kostenanteil für die Klientinnen und Klienten anstieg. Bereits 2015 lag der Anteil der Gemeinden wieder über dem Niveau von 2013 und stieg seither nahezu kontinuierlich an. Der Anteil für die Klientinnen und Klienten bleibt aufgrund einer Tagesmaximum-Pauschale seit 2014 relativ konstant. Ein Teil der Erhöhung der Gemeindebeiträge ist auch der geänderten Erfassungspraxis der Kosten seit 2015 geschuldet. Die Spitex-Organisationen sind seither angewiesen, von der Gemeinde vergütete Pauschal- und Deckungsbeiträge genauer nach Leistungsart aufzuschlüsseln, was eine Umverteilung von den 'Übrigen Einnahmen' zu den Einnahmen aus Pflegeleistungen KLV zur Folge hatte.
Der Indikator gibt Auskunft über die Kostenentwicklung der Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Finanzierung. Er zeigt die Belastung der einzelnen Kostenträger in Abhängigkeit von gesetzlichen Anpassungen auf.
Dieser Indikator gibt die Vergütungen aus Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) der Spitex-Organisationen im Erhebungsjahr nach Kostenträger an.
