
Die elektronische Stimmabgabe wird von den politischen Entscheidungsträgern unter anderem deshalb gefördert, um die Stimmbeteiligung zu erleichtern. So können bei der elektronischen Stimmbeteiligung beispielsweise vor dem Abstimmungstermin eingereichte, aber verspätet eintreffende Stimmabgaben vermieden werden, wie dies bei der brieflichen Stimmabgabe vorkommt. Oder Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen, wie Stimmberechtigte mit einer Behinderung, können ihre politischen Rechte autonomer wahrnehmen.
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Für die Abstimmungen vom September 2017 und März 2018 konnte die Fachstelle für Statistik vier E-Voting-Pilotgemeinden in die Produktion der Stimmbeteiligungsstatistik STISTAT aufnehmen. Mit STISTAT ist es möglich, die Stimmbeteiligung nach soziodemographischen Merkmalen (z.B. Alter, Geschlecht) zu berechnen. Bei den E-Voting-Gemeinden zusätzlich nach dem Abstimmungskanal (brieflich, elektronisch). Das Stimmgeheimnis bleibt vollständig gewahrt: unabhängig davon, wie die Stimmzettel eingereicht werden (brieflich oder elektronisch), liegen keine Daten zu deren Inhalten vor, die einzelnen Personen zugeordnet werden können. Im Rahmen von STISTAT werden nur Informationen zur Stimmbeteiligung erzeugt. Die dabei verwendeten Personendaten sind geschützt. Das heisst, dass aus den erstellten Statistiken keine Rückschlüsse auf die Stimmbeteiligung von konkreten Personen gezogen werden können. Nächste Aktualisierung bis: Von politischen Entscheiden abhängig. | |||||
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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