Die Stimmbeteiligungsstatistik STISTAT kann bei neun St.Galler Gemeinden die Stimmbeteiligung einzelner Bevölkerungsgruppen aufzeigen. Am Termin des 19. November 2023 standen ausschliesslich kantonale Vorlagen zur Abstimmung: ein Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung ("St.Galler Klimafonds"), ein Nachtrag zum Gesetz über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sowie die Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen. In der Stadt St.Gallen wurde zusätzlich über den Ausbau des Fernwärmenetzes abgestimmt und in Au über einen Kredit für einen Ersatzneubau der Kunsteisbahn Rheintal.
In sämtlichen Altersklassen ist die Beteiligung am 19. November 2023 im Vergleich zu den vorherigen Terminen stark gesunken. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass einerseits eidgenössische Vorlagen fehlten an diesem Termin, die erfahrungsgemäss zur höheren Beteiligungswerten führen. Andererseits scheinen die kantonalen Vorlagen thematisch wenig direkte Betroffenheit ausgelöst zu haben, ein weiterer Faktor, der erfahrungsgemäss die Stimmbeteiligung vergrössert. Eine Ausnahme bildet die Gemeinde Au: dort sorgte offenbar die kommunale Abstimmungsvorlage für eine Mobilisierung, und zwar in allen Altersgruppen. Die Stimmbeteiligung ist hier weniger stark gesunken. Die allgemeine Stimmbeteiligung war auch in den meisten übrigen Gemeinden des Kantons vergleichsweise niedrig im November 2023, somit stellt die Entwicklung der neun STISTAT-Gemeinden keine Besonderheit dar. Selbst bei den Personen im Alter zwischen 60 und 80 Jahren, deren Stimmbeteiligung ansonsten relativ stabil über 50 Prozent liegt, ist am 19. November dieser starke Rückgang festzustellen. Abgesehen von der Gemeinde Au rutscht sie in allen Gemeinden unter die Schwelle von 40 Prozent.
Der Abstand in der Stimm- und Wahlbeteiligung zwischen der jüngsten und der ältesten Altersgruppe ist im Zeitverlauf relativ konstant, hat sich jedoch am jüngsten Termin etwas verkleinert augfrund des deutlichen Abfalls unter den Seniorinnen und Senioren. Generell zeigt sich über alle Abstimmungen hinweg jedoch das Muster, dass die Stimmbeteiligung mit dem Alter ansteigt.
Die Stimm- und Wahlbeteiligung zeigt das Ausmass der Partizipation an den (direkt-)demokratischen politischen Beteiligungsgelegenheiten. Sie wird einerseits durch die Betroffenheit der jeweiligen Bevölkerung beeinflusst und andererseits dadurch, von welchen Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) Vorlagen zur Abstimmung gebracht werden. Einen positiven Einfluss auf die Beteiligung hat ebenso eine Wahl- und Stimmpflicht, wie sie im Kanton Schaffhausen besteht. Der auf Basis der Beteiligung bei einzelnen Vorlagen aufbauende Indikator unterschätzt die Partizipation der Bevölkerung, weil ein Teil sich nur selektiv an einzelnen Abstimmungen bzw. Wahlen beteiligt.
Bei der Stimmbeteiligungsstatistik STISTAT der Fachstelle für Statistik können bei rund einem Dutzend St.Galler Gemeinden auf Basis der eingescannten Stimmrechtsausweise soziodemographische Informationen zum Sachverhalt der Stimmbeteiligung dazugespielt werden. Für die Abstimmungen von 2010 bis Februar 2017 ausschliesslich für die Stadt St.Gallen. Ab Mai 2017 für weitere Gemeinden. Die auf Basis der STISTAT-Daten ermittelte Stimmbeteiligung entspricht dem Anteil der Stimmenden an allen Stimmberechtigten. Gezählt werden die abgegebenen Stimmrechtsausweise. Zur Ermittlung der Zahl der Stimmberechtigten und deren soziodemographischen Merkmale wird die Bevölkerungsstatistik STATPOPSG der Fachstelle für Statistik verwendet (für die Stadt St.Gallen bis Februar 2017 STADTSGPOP). Massgeblich ist der Bevölkerungsstand am Ende des letzten Jahresquartals vor der Abstimmung/Wahl. Daraus werden diejenigen Personen mit schweizer Staatsbürgerschaft selektiert, welche am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr erreicht haben werden oder älter sind. Die auf diese Weise berechnete Stimmbeteiligung kann auf Ebene der Stadt/Gemeinde von derjenigen marginal abweichen, welche von den für Abstimmungen und Wahlen zuständigen Gemeindebehörden bekanntgegeben wird. Der Grund liegt zum einen darin, dass die Behörden die Zahl der am Abstimmungs- bzw. Wahltag Stimmberechtigten dem Stimmregister entnehmen. Zum andern wird die Stimmbeteiligung vorlagenspezifisch ausgewiesen, wobei die Anzahl der mit gültigem Stimmrechtsausweis eingereichten Stimmzettel massgeblich ist.
Die über 80-jährigen Personen werden in diesem Indikatorenprodukt nicht berücksichtigt, da der Anteil der Personen, welche sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr beteiligen können, in dieser Altersgruppe überdurchschnittlich hoch ist.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 20.03.2024
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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