
Fast jede fünfte Einelternfamilie mit Sozialhilfe unterstützt
Im Jahr 2020 wurden 2,7 Prozent aller privaten Haushalte mindestens einmal mit Leistungen der finanziellen Sozialhilfe unterstützt, dies entspricht 6'072 Haushalten. Betrachtet man die Quote der Haushalte mit Sozialhilfebezug verschiedener Haushaltstypen zeigen sich deutliche Unterschiede. Ein überdurchschnittliches Sozialhilferisiko tragen mit 16,4 Prozent die Eineltern-Haushalte, die in der orangen Säule „1 erwachsene Person mit minderjährigen Personen“ abgebildet sind. Im Haushaltstyp „2 Erwachsene, nicht verheiratet“ liegt die Quote bei den Haushalten mit Kindern (orange Säule) deutlich höher als bei den Haushalten ohne Kinder. Hier ist zu beachten, dass ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und Kindern auch aus einer erwachsenen Person bestehen kann, welche ein volljähriges und mindestens ein minderjähriges Kind hat. Haushalte mit Verheirateten oder 3 und mehr Erwachsenen tragen ein klar unterdurchschnittliches Sozialhilferisiko was auch damit zusammenhängt, dass mehrere erwachsene Personen zur Erzielung eines Einkommens beitragen können.
Die Quote der mit Sozialhilfe unterstützten Privathaushalte ist ein Indikator für das Ausmass der bekämpften Armut in einer Gesellschaft. Als bekämpfte Armut werden Lebensverhältnisse bezeichnet, deren materielle Ressourcenausstattung sowohl aus Sicht des politischen Gemeinwesens wie der Betroffenen erklärtermassen unter dem Existenzminimum liegt. Dem gegenüber steht die sogenannte verdeckte Armut, von der Menschen betroffen sind, die keinen Sozialhilfeanspruch geltend machen, obwohl deren wirtschaftlichen Verhältnisse dies erlauben würden. Sie wird durch die Quote der Haushalte mit Sozialhilfebezug nicht abgebildet.
Die Quote der mit Sozialhilfe unterstützten Privathaushalte beziffert den Anteil der Privathaushalte, die finanzielle Sozialhilfe der politischen Wohngemeinde beziehen, an allen Privathaushalten der ständigen Wohnbevölkerung eines ausgewählten Gebietes und errechnet sich wie folgt: Anzahl mit Sozialhilfe unterstützter Privathaushalte im Kalenderjahr geteilt durch die Anzahl Privathaushalte der ständigen Wohnbevölkerung am Vorjahresende, multipliziert mit hundert. Wird die Quote für Teilgruppen der Haushalte (z.B. Einpersonenhaushalte) berechnet, so wird als Teiler die Anzahl Haushalte der jeweiligen Teilgruppe der ständigen Wohnbevölkerung verwendet. Im Unterschied zur Sozialhilfequote werden bei der Quote der Haushalte mit Sozialhilfebezug nicht Personen ins Verhältnis gesetzt sondern Haushalte.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.03.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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